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starbright hat diese Frage gestellt
Mit Freund möchte ich ein Mietshaus aus einer Zwangsversteigerung kaufen, um zwei der Wohung selbst zu bewohnen. Daher möchten wir wegen Eigenbedarf die Mieter dieser Wohungen kündigen. Ich habe gehört man muß um die kürzere Frist von 3 Monaten zu nutzen selbst sehr enge Fristen einhalten. Welche sind das?
Ist es ein Problem, dass es logischerweise noch keine Abgeschlossenheitserklärungen und wir ja nicht jeweils eine Wohnung sondern zusammen das ganze Haus kaufen? Kann man trotzdem den Mietern einer bzw 2 Wohnungen kündigen?

Ist das möglicherweise sogar ein Problem wenn nur ein einzelner ein Haus kauft und einen der Mieter wegen Eigenbedarf kündigt.

Danke

0 Kommentare zu „Kündigung wegen Eigenbedarf bei Zwangsversteigerung”

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