Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Sven09 hat diese Frage gestellt
Guten Tag,
es wurde von unserer Gemeinde ein Objekt öffentlich Ausgeschrieben mit dem Hinweis, "Für die Bewirtschaftung des Vertagobjektes wird mindestens ein Jahrespachtzins in Höhe von 23.000,-€ zuzüglich Mwst. mit einer jährlichen Anpassung von 3% erwartet." desweiteren steht am Ende, "Ein Angebot über die Höhe des jährlichen Pachtzinses und einem gastronomischen Konzept wird bis zum.....erbeten." Nun wurde mir in einem persönlichem Gespräch mitgeteilt das die Gemeinde eine Jahrespacht von 30.000,-€ erwartet.
Ist das rechtens,das die Gemeinde den Jahrepachtzins so hoch setzen darf,obwohl man das Objekt mit einem niedrigeren Zins ausgeschrieben wurde ?
Danke im voraus.

1 Kommentar zu „Jahrespachterhöhung rechtens?”

Balkonexperte Experte! 19.11.2010 13:41

Zum einen hat dieses Forum Mietrecht (hier geht es um Wohnraummiete) nichts mit Jahrespacht (gewerblich) zu tun.

Zum anderen schreiben Sie doch selbst, das mindestens 23.000,- Euro erwartet werden. Und was das bedeutet, sollte doch wohl klar sein.

Geben Sie Ihr Angebot ab, der Höchstbieter wird den Zuschlag kriegen und wenn Sie es nicht sind, dann wissen Sie, dass andere mehr geboten haben.

Das ganze nennt sich Marktwirtschaft.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.