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manuelahansel hat diese Frage gestellt
Hallo!
Wohne seit knapp 1 Jahr in meiner Mietwohnung. Bin dort mit meinem Jack Russel Terrier mit mündlicher Zustimmung meiner Vermieterin eingezogen. Ca. 3Monate später haben wir eine Jack Russel Hündin im Wald gefunden und mit genommen. Nach langem hin und her, auch in Absprache mit dem Tierheim wollte ich die Hündin behalten. Meine Vermieterin war zwar nicht begeisert, aber es sei ok. Nun, fast ein halbes Jahr später, will Sie auf einmal, dass ich einen der beiden HUnde abschaffe. Darf Sie das Verlangen? Sie hat keinerlei Gründe dafür genannt. Die beiden sind super lieb und die Nachbarn haben sich noch nie beschwert. Im MV steht, dass Tierhaltung mit ZUstimmung des Vermieters.
Für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar.

1 Kommentar zu „Hundehaltung”

Balkonexperte Experte! 19.07.2010 17:02

Die Haltung von Hunde und Katzen ist stets von der Erlaubnis des Vermieters abhängig. Wird solch eine Erlaubnis erteilt, sollte das stets schriftlich erfolgen.

Das haben Sie aber versäumt, deshalb gilt hier die Devise des ganz freundlichen Gesprächs zur Klärung der Situation zu suchen.

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