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Der_Mario
Wenn Du gekündigt hast, musst Du damit rechnen, dass Dein Vermieter potentiellen Nachmietern die Wohnung zeigen möchte. Das musst Du also dulden.
Allerdings hat das Amtsgericht Münster einmal entschieden (AG Münster 7 C 557/82; WM 82, 282), dass ein Vermieter eine Besichtigung rechtzeitig ankündigen muss, mindestens 24 Stunden vorher.
Wenn Du berufstätig bist, gilt sogar eine Voranmeldungsfrist von 4 Tagen.