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Heizpflicht des Mieters
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Heizpflicht des Mieters
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Heizpflicht des Mieters
Der Mieter ist nicht zum Heizen verpflichtet. Allerdings muss der Frostschäden an der Mietsache vermeiden. Anderenfalls macht er sich schadenersatzpflichtig. (BGH, aus: WM 1972, S. 25)
Stichwörter:
heizpflicht
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„Heizpflicht des Mieters”
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