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uebersohrgehauener hat diese Frage gestellt
Hallo liebes Forum.
Ich bin in einem Mietverhältnis und habe im Dezember eine Heizkostennachzahlung von ca. 300 Euro erhalten, da die Heizkosten bei uns einfach durch die Anzahl der Einheiten geteilt wird (3)
Dazu muss ich noch sagen das ich die einzige Einheit mit Warmwasserboilern bin und die beiden anderen das warme Wasser aus der Heizung und nicht aus der Steckdose bekommen.
Also habe ich mir mal die Heizkostenverordnung durchgelesen und nach einigen Berechnungen gesehen, dass ich fast 800 Euro zurück bekommen müsste.

Der Vermieter weigert sich das richtig abzurechnen und sagte nur er rechnet das nun nicht noch einmal nach.

Ich sagte ihm das wenn das so weiter geht wir uns trennen müssen, darauf sagte er nur:
Ja dann ist das halt so.

Nun habe ich eine Kündigung geschrieben und weis nicht ob die so wie sie ist Rechtskräftig ist, daher bitte ich um euren Rat:



Mieter
23.02.10
Vermieter

Betreffend: die von mir angemieteten Wohnräume.
Hiermit kündige ich das Mietverhältnis welches zwischen uns für die Obergeschosswohnung besteht in der vorgeschriebenen Frist von 3 Monaten zum 01.06.2010.
Begründen möchte ich mit folgenden Tatsachen:
-Sie betreten meine Wohnräume ohne meine Zustimmung und ohne mich davon in Kenntnis zu setzen.
-Sie berechnen die Heizkosten nicht entsprechend der Heizkostenverordnung nach dem aktuellen Gesetz und weigern sich, eine „ordentliche“ Abrechnung zu erstellen.

Hiermit bitte ich Sie nochmals, diesmal schriftlich, die Heizkostenabrechnung welche Sie im vergangenen Dezember berechneten, neu nach Vorgabe der aktuellen Heizkostenverordnung zu berechnen und die daraus entstehende Restschuld an mich zu begleichen.
Durch ihre agressive Einstellung und Stellungnahme zu diesem Thema, sehe ich mich gezwungen die Miete für den März einzubehalten, um der Gefahr aus dem Weg zu gehen, meine Kosten nicht erstattet zu bekommen.

Ich hoffe, dass wir beide auf diesem Wege eine einvernehmliche Lösung finden können, denn das Einschalten eines Rechtsbeistandes würde Ihnen und mir nur zusätzliche und unnötige Kosten verursachen.
Wie Sie sehen bin ich immer noch an einer friedlichen Lösung interessiert.

Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen

Mieter

1 Kommentar zu „Heizkostenabrechnung wird verweigert”

Berthelstal Experte! 23.02.2010 15:59

Die Drohung ist soweit in Ordnung. Wenn der Vermieter nicht reagiert bleibt Ihnen nur der Klageweg.

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