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blubblubb hat diese Frage gestellt
Hallo ihr alle, ich habe folgendes Problem:
Vor zwei Jahren bin ich mit einer Freundin in eine WG eingezogen, beide als Hauptmieter.
Vor ein paar Monaten ist diese Freundin dann ausgezogen und es gab einen Hauptmieterwechsel. Da ich ab nächstem Monat auch ausziehen möchte, habe ich beim Vermieter einen erneuten Hauptmieterwechsel beantragt, da dann ein Nachmieter einziehen möchte.
Leider hat der Vermieter diesem Wechsel nicht zugestimmt, aus dem Grund, dass dann keiner mehr in der Wohnung leben würde, der ursprünglich mal den Vertrag abgeschlossen hat. Die einzige Möglichkeit wäre, dass der Vertrag gekündigt wird und ein neuer abgeschlossen wird, dann allerdings mit mehr als hundert Euro mehr Miete.

Meine Frage wäre nun: Ist das rechtens? Als dass erste mal der Hauptmieter gewechselt wurde, stand in der Vertragserweiterung, dass die neue Mieterin mit allen Rechten und Pflichten in den Vertrag eintritt.
Und wenn ich den Hauptmieter wirklich nicht wechseln kann, könnte ich dann kündigen und der neue Nachmieter zieht als Untermieter ein?

Vielen Dank schonmal im voraus für Antwort.

2 Kommentare zu „Hauptmieterwechsel”

blubblubb 06.08.2012 15:47

Kurz nochmal zur letzten Frage: ich meine natürlich, dass meine jetzige Mitbewohnerin Hauptmieterin bleibt, ich aus dem Vertrag raus bin und ihr neuer Mitbewohner als Untermieter einzieht.

forsetis Experte! 06.08.2012 17:12

"Meine Frage wäre nun: Ist das rechtens?"

Ja, denn der Vermieter bestimmt mit wem und in welcher Form er Mietverträge abschließt.

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