Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Srpkinjaaa hat diese Frage gestellt
brauche dringend hilfe!!Wohne seit meiner geburt mit meiner mutter in einer fast 60qm² wohnung (2Zimmer) und eine Wohngesellschaft hat vor einigen jahren die wohnungen abgekauft und da ich noch nicht 18jahre alt war konnte ich nicht den Mietvertrag mit unterschreiben.nach fast 20jahren erlauben sie mir nicht jetzt das ich mit im Vertrag stehe da sie ein recht haben zu entscheiden wer danach in der wohnung leben darf.doch mein Problem ist das ich geheiratet habe und meinen Ehemann aus Serbien herholen will doch ich brauch von der Gesellschaft einen bestätigung das die es erlauben.Die Gesellschaft meint das die wohnung für uns 3zu klein ist und wollen mir nicht die bestätigung geben und wir mussten einen Antrag auf Untervermiete für meinen Mann ausfüllen. Darf die Gesellschaft verbieten das mein Mann bei uns einzieht oder sollten sie mir die bestätigung geben und gilt denn mein Ehemann als Untermieter??? bitte brauche dringend schnelle Hilfe

1 Kommentar zu „Hat Vermieter Recht den einzug eines Familienmitglieds zu verbieten und gilt er als Untermieter?”

Berthelstal Experte! 02.02.2010 09:44

Eine Überbelegung von Wohnraum sehe ich hier nicht. Da Sie dort schon immer wohnten müssen Sie nicht extra im Mietvertrag eingetragen sein, das Wohnrecht haben Sie damit sowieso.
Wenn Sie heiraten, kann der Ehegatte natürlich zu Ihnen ziehen. 60m² liegen durchaus im Rahmen des Zulässigen.
Ich rate Ihnen aber zur Gründung einer eigenen Wohngemeinschaft. Alt und jung passt nicht auf Dauer und was ist mit Nachwuchs ? Also machen Sie gleich was Ordentliches aus Ihrer Ehe und mieten Sie eine eigene Wohnung.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.