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WhiteCat hat diese Frage gestellt
Hallo!

vielleicht kann mir jemand einen Tipp geben.

wir bewohnen eine Mietwohnung und haben privat einen fliesenleger beauftrag uns das Bad zu fliesen inkl. Rigips anbringen.
Nun ist es so, dass dieser Fliesenleger einen Wasserschaden verursacht hat (an einem Baustopfen. Laut Sanitärfirma wurde daran gedreht).
Jetzt ist es so, dass die Gebäudeversicherung vom Vermieter hier war (der sein Einverständnis für das Fliesenlegen gegeben hat, aber nicht Auftraggeber war.)
Die Versicherung prüft nun, inwieweit der Schaden bzw dessen Kosten übernommen wird. Da die Sanitärfirma, die vom Vermieter beauftragt einen ganz anderen Entstehungsherd an die Versicherung gegeben hat, meinte der Versicherungsbeauftragte, dass man hinterher noch guken muss, wer Kosten bezahlen soll. Da die Sanitärfirma einfach gesagt hat, dass ein Anderer Entsteheungsherd da war kann es also sein, das die Versicherung an uns heran tritt.

Da ich aber vom Mitarbeiter der Sanitärfirma bestätigt bekommen habe, dass der Fliesenleger Schuld ist (Ursache wurde ja gefunden und behoben), bin ich nicht bereit für irgendetwas aufzukommen und habe die REstforderung des Fliesenlegers noch nicht gezahlt, bis ich weiß, wer die Kosten übernimmt.

Nun schickt der Fliesenleger meinem Vermieter eine Rechnung! Geht das so einfach? Und wieso sollte mein Vermieter die Rechnung zahlen? Nicht er, sondern ich war ja Auftraggeber.

5 Kommentare zu „Handwerkerrechnung in Mietwohnung”

Balkonexperte Experte! 28.12.2010 18:30

Ich habe Ihre Frage 2x durchgelesen und suche, was das mit Mietrecht am Hut hat. Merke, nicht alles, was in einer Wohnung passiert ist ein Fall fürs Mietrecht.

Bei dem Kuddelmuddel wären Sie garantiert bei einem Anwalt besser aufgehoben.

Berthelstal Experte! 28.12.2010 18:48

Ja, dann zahlen Sie doch die Rechnung. Sie waren der Auftraggeber. Wo ist denn nun das Problem für Sie?

edy Experte! 29.12.2010 00:18

Hallo WhiteCat,
Ihr seit Auftraggeber also bezahlt ihr die
Rechnung.
Der Fliesenleger hat den Schaden verursacht, dann muss er für den Schaden
aufkommen.

lg
edy

Bladder Experte! 29.12.2010 06:04

Für mich sieht es so aus, als sei ein Schwarzarbeiter als Fliesenleger beauftragt worden. Das der natürlich keine Absicherung hat ist verständlich.

Es spielt auch eine Rolle, ob die Absprache zwischen Mieter und Vermieter hieb- und stichfest ist. Also möglichst ein schriftlicher Vertrag vorliegt. Sonst kann es dem Mieter noch passieren, dass er spätestens beim Auszug auf seine Kosten den alten Zustand wieder herstellen muss (Rückbaupflicht). Auch bestünde die Möglichkeit, dass die Gebäudeversicherung den Schaden doch übernehmen muss, weil es doch völlig egal ist wer die Arbeit letztendlich bezahlt. Entscheidend ist, dass das Gebäude einen versicherten Schaden hatte.

Weil der Mieter der Auftraggeber war, hat er auch alle Konsequenzen aus diesem Auftrag zu übernehmen.

Es gäbe m.E.n. nur folgende Alternativen, wenn die Gebäudeversicherung nicht zahlt:

- Der Fliesenleger zahlt
oder
- Der Mieter versucht den Schaden über seine Privathaftpflicht abzuwickeln

bitteumrat Experte! 29.12.2010 10:27

Da der Fliesenleger eine Rechnung an den Vermieter geschickt hat, gehe ich nicht davon aus, das er ein Schwarzarbeiter ist.
So blöd kann der Kerl nicht sein, weil er sich damit ja auch selbst ans Messer liefern würde.

Da ich selber Handwerker bin, verstehe ich allerdingsn icht, warum der Fliesenleger nicht seine Verischerung informiert und den Schaden regelt. Das ist so üblich und auch gar kein Problem.

Ich selbst habe als Maler und Lackierer in meinem Berufsleben schon einige Schäden verursacht, das lässt sich nun mal nicht vermeiden und die Versicherungen regeln das ganz ohne Stress und ohne gleich die Prämien zu erhöhen.

Allerdings dürfen sie nun nicht einfach die Rechnung des Fliesenlegers nicht voll begleichen! Damit machen sie sich strafbar!!!
Sie dürfen nicht einfach irgendwas einbehalten, auch wenn die Arbeit nicht ordnungsgemäß ausgeführt wurde!
Der Fliesenleger kann sie nun anzeigen und ihnen einen Mahnbescheid zukommen lassen!!!

Sprechen sie mit dem Fliesenleger. Er soll sich dazu äußern, ob er den Schaden übernehmen will. Ihr Vermieter bereit sein Einverständniss sicher jetzt schon ...

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