hat diese Frage gestellt
...3) ... Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen...[/quote:bbdeb]
Gilt dies ebenso für Gewerberäume?
Klaus Becker
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Klaus Becker
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Klaus Becker
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Klaus Becker
Owei hier ist mir irgendwie Mist passiert.