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nitram484 hat diese Frage gestellt
Hallo,
wir wohnen im 2.OG und im Erdgeschoss unter unserem Schlafzimmerfenster befindet sich eine Imbissküche. Der Imbiss hat von 9-23 Uhr, sieben Tage durchgängig geöffnet, die Küche arbeitet meist bis 1 Uhr nachts und hat dabei das Fenster nahezu immer geöffnet. Für uns bedeutet das, dass wir unser Schlafzimmerfenster aufgrund hochsteigender Gerüche und Lärm im Frühjahr und Sommer erst ab 24, 1 Uhr öffnen können. Dieses Problem besteht bereits seit Einzug vor drei Jahren, der Imbiss befand sich vorher schon im Haus. Der Vermieter wurde bereits mehrfach über diese Störungen informiert, und hat wohl den Imbiss dazu angehalten, die Fenster nach 22 Uhr geschlossen zu halten, jedoch ohne Wirkung. Wir möchten nun die Miete mindern, da wir uns von dem Vermieter im Stich gelassen fühlen, mit Mietminderung wurde von unserer Seite schon gedroht. Was können wir noch unternehmen, bzw. wie hoch sollte die Mietminderung sein?

MfG,
nitram484

1 Kommentar zu „Gerüche und Lärm aus der Imbissküche”

Balkonexperte Experte! 28.05.2010 21:57

Da sich die Küche schon bei Ihrem Einzug an Ort und Stelle befand können Sie keine Mietminderung ansetzen.

Mietminderungen sind nur bei einer Verschlechterung der Mietsache per Gesetz möglich, nicht aber in dieser Situation.

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