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Firn hat diese Frage gestellt
Hallo!
Meine Schwester ist gerade umgezogen und hat folgendes Problem: Vertraglich ist sie zur Schönheitsreperatur ihrer Wohnung verpflichtet.
Was es zu reparieren gäbe wäre: Neues Streichen ihrer 2-Zimmer Wohnung, Streichen der Türen (Farbe blättert ab) und ersetzen einer Scheibe in der Tür.

Sie wäre ohne weiteres bereit diese Reperaturen selbst zu übernemen.

Nun soll ihre ganze Wohnung aber nach ihrem Auszug saniert werden, das heist, der Vermieter hat überhaupt kein Interesse daran, dass sie die Tapenen neu streicht etc, weil ja durch die Sanierung eh alles noch einmal abgerissen und erneuert wird.

Nun möchte er sie aber dennoch zahlen lassen und zwar verlangt er 650€ (!) von ihr.
Das geht meines wissens WeIt über das hinaus was es uns kosten würde die Wände und Tür selbst zu streichen und auch die Glasscheibe auszutauschen.
Ich bin der Meinung, dass man sie hier nur versucht "abzuzocken" und sie die ohnehin fällige Sanierung der alten Wohnung mitfinanzieren zu lassen und glaube nicht, dass das irgendwie rechtens sein kann.
Nun habe ich versucht mich im Internet zu erkundigen, aber keine vergleichbaren Rechtsfälle gefunden.

Weiss jemand, ob der Vermieter es ablehnen kann, dass der Mieter die fälligen Schönheitsreperaturen selbst durchführt und ihm anstatt dessen einen willkürlichen Preis auferlegen kann? Mein Menschenverstand sagt mir dass so etwas doch einfahc nicht rechtens sein kann, aber ich baruche irgendwelche Paragraphen, auf die ich mich hier stützen kann.

MC

0 Kommentare zu „Geldanstatt "Schönheitsreperaturen"? Pflicht?”

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