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Takumo hat diese Frage gestellt
Hallo Leute! Ich finde es ja klasse, dass es solch ein Forum gibt. Ich hätte da ein Problem und hoffe, ihr könntet mir helfen.

Ich beziehe eine Genossenschaftswohnung mit eigener Gastherme und eigenem Zähler. Ich würde gerne meinen Gasanbieter wechseln, um Geld zu sparen. Jetzt habe ich jedoch im Mietvertrag folgende Klausel gefunden:

"Die Versorgung der überlassenen Wohnung mit Wärme für Raumbeheizung und Gebrauchswassererwärmung erfolgt nicht durch die Genossenschaft, sondern durch die Stadtwerke Herne AG.
Das Mitglied verpflichtet sich, mit diesem Unternehmen einen Wärmelieferungvertrag abzuschließen und Wärme von diesem Unternehmen zu beziehen."

Ich habe einmal gelesen, dass Vermieter ihren Mietern überhaupt nicht verbieten können, wenn ein eigener Zähler vorhanden ist, den Gasanbieter zu wechseln.

Wie kann ich das nun verstehen? ist der Passus nun nichtig oder darf ich tatsächlich nicht wechseln?

Vielen lieben Dank!

2 Kommentare zu „Gasanbieterwechsel - Verbot im Mietvertrag”

Balkonexperte Experte! 10.08.2010 09:37

Prüfen Sie bitte, ob diese Stadtwerke auch Wärmelieferant inform von Fernwärme sind. Wenn das der Fall ist, dann bezieht sich das auf die Fernwärme, weil es dazu keine Alternative gibt.

Aber den Anbieter von Strom und Gas können Sie immer noch, und gerade jetzt bei den Preiserhöhungen, selbst aussuchen.

Takumo 10.08.2010 20:26

Hallo!

Vielen Dank für die prompte Antwort. Also ich beziehe Gas, keine Fernwärme...

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