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knoetterpott hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich werde demnächst in ein angemietetes Haus ziehen. Auf dem Grundstück befindet sich auch ein Garten mit Obstbäumen. Diese gehören dem Vermieter und er behält weiterhin die Ernte dieser Bäume. Nun steht aber im Vertrag, dass die "Pflegemaßnahmen der Obstbäume durch den Vermieter bzw. einer DFachbaumschule durchgeführt und mit den Nebenkosten abgerechnet" werden. Das widerspricht irgendwie meinem Verständnis von gemieteten Gegenständen/Pflanzen. Entweder ich pflege diese Bäume auf meine Kosten und ernte diese auch ab oder aber der Vermieter pflegt die Bäume selber und zahlt die Pflege, damit er selber ernten kann. Aber ich zahle doch nicht die Pflege eines Obstbaumes, damit sich der Vermieter davon satt essen kann. Oder sehe ich das falsch?
Grüße!

2 Kommentare zu „Gartenpflege, Düngen und pflegen der Bäume des Vermieters”

Berthelstal Experte! 09.04.2010 20:11

Würde ich zurückweisen. Wenn Sie die Obstbäume mitmieten, gehört Ihnen auch das Obst. Wenn die Nutzung beim Vermieter bleibt, muß er auch die Kosten tragen.

ib.seibold aktiver Benutzer 16.04.2010 15:52

Was ist denn vertraglich vereinbart? Was haben Sie denn unterschrieben?
Wenn Sie den Garten mitgemietet haben und diesen auch pflegen, ist i.d.R. der Fruchtgenuss (nennt sich wirklich so) bei Ihnen, außer es ist anders vereinbart.......

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