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Jacky0815 hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen!

erstmal ganz kurz zu meiner Wohnsitutation: Ich habe eine Hauptmierter A, die normalerweise mit in der Wohnung wohnt aber im Moment im Ausland studiert bzw noch für drei Monate weg zieht. Ich habe zudem eine Mitbewohnerin B und eine Zwischenmieterin , die im Moment in dem Zimmer von A wohnt. Wir alle haben einen Untermietvertrag mit der Hauptmieterin A in dem nur auf die Kündigung unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist hingewiesen wird, sprich 3 Monate. Die Zwischemmieterin und ich zahlen jeweils 350 Euro pro Monat meine andere Mitbewohnerin 320 insgesamt also 1.020. Wie wir vor weniger als einem Monat von einem anderen Mieter des Hauses erfahren haben (Er hat genau die gleiche Wohnung), kostet diese im Monat 620.

A hat uns bereits Anfang des Jahres gesagt das sie die Wohnung zum Ende des Jahres (November) kündigen will. Daraufhin hat meine Mitbewohnerin B am 31.05. ihre Kündigung zum 31.08 eingereicht. Ich habe selbst auch meine Kündigung am 31.05. eingereicht allerdings als Datum in der Kündigung den 30.09 angegeben (ich kann normalerweise nur in den Semesterferien ausziehen).
Druch Probleme mit der Mieterin hat sie mich mehrmals darauf hingewiesen, ich solle so schnell wie möglich ausziehen und sie könnte mich auch einfach fristlos kündigen sodass ich innerhalb von 4 Wochen auf der Straße sitze. (Das das so einfahch nicht geht ist mir und mit Sicherheit auch ihr klar)

Ich habe also meine Kündigung eingereicht vier Monate vor dem angegebenen Auszugsdatum. Also locker innerhalb der Kündigungsfrist. Da es zu massiven Problemen mit der Hauptmieterin gekommen ist, ist meine Frage ob ich auch schon zum 31.08. ausziehen kann ohne extra die Miete von Septemeber zu zahlen? Ich wäre theoretisch innerhalb der Kündigungsfrist allerdings habe ich als Datum in der Kündigung eben den 30.09 angegeben.

Die Hauptmieterin sagt zwar sie will mich so schnell wie möglich aus der Wohnugn habe wird das denke ich von sich aus allerdings nicht durchziehen, da wir ihr mit unseren Mieten ihren kompletten Lebensunterhalt finanzieren.


Vielen Dank im Vorraus.

Gruß Jacky

3 Kommentare zu „Früher ausziehen unter Einhaltung der Kündigungsfrist möglich? ”

forsetis Experte! 20.06.2018 11:20

Ist das Zimmer möbliert vermietet? Denn danach richtet sich die gesetzliche Kündigungsfrist.

Jacky0815 20.06.2018 17:18

Nein das Zimmer war komplett unmöbliert bis auf eine Gardinen Stange und zwei Kerzenhalter an der Wand.

Mit freundlichen Grüßen

forsetis Experte! 20.06.2018 18:16

Dann ist der angegebene Kündigungstermin 30.09. einzuhalten.

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