Wohnen und leben
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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ich habe eine Frage bezüglich den Erwerb einer z.Z. vermieteten Eigentumswohnung. In dieser Wohnen schon seit 25 Jahren 2 Personen, dürften inzwischen schon Rentner sein, oder zumindestens sehr kurz davor stehen. Kinder oder irgend welche Körperlichen gebrechen sind von Mieterseite nicht vorhanden (von meiner übrigens auch nicht), auch keine Behinderungen. Nun ist meine Frage eigentlich diese, wenn ich die Wohnung kaufen sollte, möchte ich sie auch selber nutzen, z.Z. sieht ja die Wohnungsmarktlage nicht so Rosig aus, das es bezahlbare Eigentumswohnungen in zufriedenstellenden Zustand und Lage in Massen gäbe. Bei einer Fristgerechten Kündigung (bei der langen Mietdauer also 1 Jahr), kann der Mieter das verzögern/verhindern auszuziehen, falls in den besagten Zeitraum von 1 Jahr sich etwas an Körperlichen zustand der Mieter verändert, so das er/sie auf einmal Behindert/Krank ist?

W. Porada
Stichwörter: fristgerechte + kündigung + möglich

1 Kommentar zu „Fristgerechte Kündigung möglich?”

Gast Experte!

Keiner der zu den Thema etwas einbringen kann?

W.P.

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