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mieter_ffm hat diese Frage gestellt
Hallo!

In meiner 2-Zimmerwohnung habe ich vor einiger Zeit Schimmel festgestellt. Da das Entfernen mit Schimmel-Ex nichts brachte, haben wir den Vermieter eingeschaltet. Der hat erkannt, dass unsere Dachrinne kaputt ist und hat sie nun repariert. Den sichtbaren Schimmel an den Wänden hat er entfernt.
Ich frage mich jedoch: Müsste nicht eigentlich die ganze Wand feucht sein? Das würde doch bedeuten, dass der Schimmel wieder kommt... Er meinte, die Wand würde automatisch trocknen. Ich wollte jetzt mal abwarten, ob das Zeugs wieder kommt. Falls ja, bleibt mir eigentlich nichts anderes übrig, als auszuziehen...kann ich dem Vermieter einfach kündigen? Eine komplette Sarnierung der Wand (Außenwand) würde ja sowieso verlangen,d ass der Mieter längere Zeit nicht anwesend ist.

Bin für jegliche Ratschläge sehr dankbar!

2 Kommentare zu „Feuchte Wände/Schimmel durch Dachrinne”

Bladder Experte! 18.01.2011 14:44

Wenn Sie mit "einfach kündigen" eine fristlose Kündigung meinen, so fehlt hier eine der gesetzlich geforderten Begründungen. Dazu könnte man mal in den § 569 Absatz 1 BGB reinschauen. Da geht es um Gesundheitsgefährdung.

Wenn Sie allerdings eine Kündigung mit gesetzlicher Kündigungsfrist meinen, dann haben Sie eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.

Sollte der Schimmel wieder auftreten, dann können Sie auch vorerst eine Mietminderung durchführen. Sie beginnt mit der Meldung an den Vermieter und endet mit der Beseitigung des Mangels durch den Vermieter.

Berthelstal Experte! 18.01.2011 17:27

Wenn dem Schimmel die Lebensgrundlage entzogen wird, dann verschwindet er auch.
Hier war wohl die Ursache ein Einfluß von außen.
Aber wenn Sie da immer noch sehr besorgt können, empfehle ich Ihnen schon jetzt zu kündigen; man weiß ja nie.

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