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Sonja1985 hat diese Frage gestellt
Hallo,

mein Freund ist bei mir eingezogen, deshalb verlangt mein Vermieter nun 25 € mehr Kaltmiete pro Monat. Seine Begründung ist die höhere Abnutzung der Wohngegenstände wie z.B. Armaturen.

Problem ist, dass ich ihm das schon schriftlich bestätigt habe...

1. Ist das rechtens?
2. Komme ich da wieder raus und wenn ja, wie?

LG Sonja

1 Kommentar zu „Erhöhung der Kaltmiete wegen weiterer Person”

Bladder Experte! 11.11.2011 07:26

Dagegen wird wohl nichts zu machen sein, denn es ist der § 553 BGB zu beachten.
Hier der m.A.n. entscheidende Absatz:

(2) Ist dem Vermieter die Überlassung nur bei einer angemessenen Erhöhung der Miete zuzumuten, so kann er die Erlaubnis davon abhängig machen, dass der Mieter sich mit einer solchen Erhöhung einverstanden erklärt.

Ob die Erhöhung als "angemessen" zu betrachten ist, kann ich von hier aus nicht sagen.

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