hat diese Frage gestellt
Der_Mario
Hallo.
Schimmel:[/u:3f73d]
Umgehend dem Vermieter melden, ansonsten seid Ihr ggf. für Folgeschäden mit verantwortlich. Und einfach überstreichen bringt da nichts! Wenn das Wasser von außerhalb kommt, liegt es natürlich nicht am Lüften (was jeder Vermieter erstmal behaupten wird, umgekehrt behauptet natürlich jeder Mieter, dass es an Baumängeln liegt). Im Streitfall muss der Vermieter erstmal nachweisen, dass es nicht an Baumängeln liegt.
Meldet Ihr den Schaden nicht, seid Ihr für Folgeschäden mit haftbar!
Kaputte Heizung:[/u:3f73d]
Schreibt den Vermieter an und setzt ihm eine Frist (würde mal sagen, 2 Wochen sind angemessen) und lasst durchblicken, dass Ihr die Miete mindert, wenn nichts passiert. Kündigt außerdem Ersatzvornahme an (nach Ablauf der Frist selbst machen und Kosten, die Ihr selbst zu tregen habt, mit der Miete aufrechnen)
Flurlicht:[/u:3f73d]
Ebenfalls Frist setzen und Ersatzvornahme androhen.
Hellhörige Wände/Ruhestörung:[/u:3f73d]
Wenn Ihr schonmal beim Briefschreiben seid: Fordert Euren Vermieter auf, innerhalb einer angemessenen Frist die Störungen zu beseitigen. Praktisch wäre es, wenn Ihr ein Protokoll geführt hättet, in dem Ihr Zeit, Art, Dauer und Verursacher der Störungen (ggf. Zeugen) aufgeführt hättet, das Ihr zu Beweiszwecken mitschicken könntet. Habt Ihr keins, führt ab sofort ein Störungsprotokoll. Lasst auch hier durchblicken, dass Ihr die Miete ggf. mindert, wenn die Störungen andauern. Hilfreich wäre es sicher auch, bei Lärm außerhalb der allgemeinen Ruhezeiten (nach 22 Uhr) mal die Polizei vorbei zu schicken.