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Alice_85 hat diese Frage gestellt
Hallo,

Ich untermiete ein Zimmer. Es ist ein Zeitvertrag. Genau da steht es "Beide Parteien verzichten währen der Dauer des Vertrags auf eine ordentliche Kündigung wegen Plannungssicherheit und Höhe des Mietzienses" und auch "eine weitere Untervermietung oder sonstige Gebrauchsüberlassung an Dritte, ist dem Untermieter nicht gestattet"
Wäre es möglich trotz der obenerwähnten Klauseln aus dem Vertrag früher rauszukommen?

Danke für sie Antwort im Voraus!

1 Kommentar zu „Ein Untermietung Zeitvertrag vorzeitig kündigen”

forsetis Experte! 07.06.2015 19:05

Wenn die Klausel so im Mietvertrag vereinbart ist, dann ist sie gültig und der Vertrag muss erfüllt werden. Wenn aber bei der Dauer dieses Kündigungsverzichtes dem Vermieter ein Fehler unterlaufen ist, dann könnte es sein, dass der Vertrag ein unbefristeter ist. Es kommt also auf den kompletten Wortlaut an.

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