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Pelalein hat diese Frage gestellt
Hallo!

Ich bin ganz neu hier und hoffe auf Hilfe!

Unser Haus wurde zum 1.1.10 verkauft. Wir wohnen zur Miete in einem Haus mit 3 Parteien.

Wir haben 104 qm und zahlen 500 EUR kalt. Nun kam gestern unser neuer Vermieter um sich vorzustellen und uns zu sagen, dass er die Miete um 100 EUR erhöht. Also kalt 600 EUR! *schock* Wir haben 2 Kinder und nach oben hin einfach keinen finanziellen Spielraum.

Wir haben ihn dann auf 550 EUR runtergehandelt, sind damit aber überhaupt nicht glücklich ... Unser jetztiger Vermieter hat gesagt, er darf das überhaupt nicht weil er

1. die Verträge so wie sie sind im Übernahmevertrag mit übernommen hat.

2. diese Erhöhung mit nichts gerechtfertigt ist, weil: zum 1.1. ändert sich ja nichts ausser, dass er der neue Vermieter ist.

Was machen wir denn nun? Wohin kann man sich wenden damit wir unsere Rechte plausibel und selbstbewusst durchsetzen können?

4 Kommentare zu „Eigentümerwechsel / Kaltmietenerhöhung”

edy Experte! 20.11.2009 00:45

Hallo Pelalein ,
euer MV ist weiterhin gültig,
Der neue Eigentümer kann die Miete nur nach best.Voraussetzungen erhöhen.
z.b.nach Modernisierung oder wenn die
letzte Mieterhöhung länger als 12 Mt.her ist.
Aber dann nur bis zum gültigen Mietspiegel
bzw. der Vergleichsmiete.
Die Mieterhöhung tritt erst 3 Monate nach
Ankündigung in Kraft.
lg
edy

edy Experte! 20.11.2009 00:47

Pelalein 20.11.2009 09:45

Hallo Edy,

vielen Dank schon mal! =)
Unsere Miete wurde noch nie erhöht und ich weiss das der neue Vermieter vor hat, dass Dach zu isolieren, aber das ist ja am 1.1. nicht geschehen.

Wie soll ich denn am besten vorgehen? Soll ich ihm sagen das ich weiss, dass er vertraglich die MV übernommen hat und wir uns über die Erhöhung noch mal unterhalten müssen, oder soll ich Kontakt zum Mieterschutzbund aufnehmen und hintenrum schon alles regeln???

edy Experte! 20.11.2009 10:09

Halo Pelalein,

siehe hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Mieterh%C3%B6hung#Die_Mieterh.C3.B6hung_bis_zur_orts.C3.BCblichen_Vergleichsmiete

Wenn die Miete noch nie erhöht wurde
dann darf der Vermieter ( auch der neue) erhöhen.
Die Erhöhung muss euch in schriftlicher
Form zu gehen und dann nach 3 Monaten
müsst ihr erstmals die höhere Miete zahlen.
Und 10% sind angemessen.
lg
edy

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