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familyerz hat diese Frage gestellt
hallo, vor 4 wochen krachte dacheis auf unser neues kfz. ich meldete dem vermieter die sache, benachrichtigte seine gebäudeversicherung, weil er dazu keine zeit / lust hatte. mir wurde nach einsicht seiner sämtlichen versicherungsverträge telefonisch bestätigt, dass er hiergegen versichert sei. erst darauf hin gab ich mein beschädigtes kfz in der werkstatt ab. nach 4 wochen meinte die versicherung nun (entgegen der 1. aussage vom schadentag), dass sie nicht zahlen müssen. ich musste also meine kasko in anspruch nehmen (300 € SB und 4 wochen mitwagen muss ich nun selbst zahlen). muss die versicherung, bzw mein vermieter wirklich nicht für den schaden aufkommen ? noch etwas zum sachverhalt: ich parkte mein kfz freitag nachts, nach der spätschicht auf dem mir vom vermieter zugewiesenen parkplatz. zu dieser tageszeit war das dach "schwarz" (man kann nachts auf dem dach wirklich nichts erkennen). hat er keine sorgfaltspflicht zu leisten (dacheis vorsorglich entfernen, oder uns mieter wenigstens zu informieren, dass die stellplätze unsicher sind ) ? also ich finde das eine ungeheure frechheit, da ich gegen nichts verstossen habe !

4 Kommentare zu „dacheis”

bitteumrat Experte! 21.02.2010 13:50

Das die Versicherung die Regulierung abgelehnt hat, wundert mich nicht.
Bei Tauwetter oder starken Schneefällen sein Fahrzeug entsprechend abzustellen bedeutet: "..selber schuld."
Diskussionswürdig wäre die Sache gewesen, wenn eine Schneeauffangpflicht vor Ort vorgeschrieben gewesen wäre.

Die Regulierung über die Kasko ist der einzige Weg.
Es gibt einige Urteile in der Richtung die eindeutig sagen: "Pech gehabt. Bei dem Wetter passiert das halt"

edy Experte! 21.02.2010 14:07

Hallo Familyerz,

hier ein Link:
http://www.ra-kotz.de/schneelawinen.htm

Frage:warum 4 Wochen Mietwagen?
konnte man mit dem Fahrzeug gar nicht
mehr fahren? Hat die Reparatur so lange
gedauert?

lg
edy

familyerz 21.02.2010 16:14

@edy: die reparatur verzögerte sich, weil die versicherung nach zusage am schadentag einen rückzieher machte und die werkstatt erst wissen musste, ob kostenvoranschlag oder gutachten. da die sparkassenversicherung meines vermieters wohl einige "schlaftabletten" beschäftigt, ging einstweil so viel zeit ins land. erst nachdem ich meine vollkasko in anspruch nahm, wurde ein gutachten erstellt, teile bestellt, kfz repariert (fronscheibe hatte so viele risse, dass man fast nix mehr sehen konnte, dach war eingedrückt und der dachquerträger vorn war deformiert) der grösste eisklotz der runter kam, war so gross wie ein oberschenkel !!!). das bei ra-kotz.de habe ich gelesen. hier ging es aber nachweislich darum, dass es nicht der explizit zugewiesene stellplatz der frau war. bei mir war es aber so. es sind hier weder schilder angebracht gewesen, noch schneefanggitter. ich wohne im erzgebirge, das sollte wohl als "schneesicher" gelten !

@bitteumrat: das mit dem selber schuld und pech gehabt habe ich auch schon zur genüge gehört. aber stell dir vor, hier in diesem haus befindet sich eine physiotherapie ! es sind hier so oft kleinere zapfen runter gekommen, kurz vor, oder kurz nachdem patienten das haus betraten. was wäre, wenn dieser klotz, der auf mein auto krachte jemanden erschlagen hätte ? würde die versicherung meines vermieters auch mit: "pech gehabt" davon kommen ?

ich hab jetzt einen anwalt beauftragt, weil es hier im landkreis ähnliche fälle gegeben hat, die anders herum entschieden wurden.

danke euch trotzdem für eure antworten.

bitteumrat Experte! 21.02.2010 18:11

Ich wünsche dir von Herzen viel Glücl und Erfolg.
Bei mir ist wg. der Schneelast letztes Jahr der gemietete Carport auf mein Auto gekracht. Ich bin auf den Kosten sitzengeblieben. Der Richter meinte, das keine Sorgfaltspflicht verletzt worden wäre und ich selber darauf achten müsse, ob das sicher ist, wenn ich mein Auto drunterstelle.

PS: Durch den Carport geht unser Hauseingang ! Die Gefahr war bei usn damals noch weitaus größer :)

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