Wohnen und leben
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momoki hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich ziehe in 2 Wochen um in eine Wohnung die von einer Wohnungsverwaltung verwaltet wird. Diese Wohnung hab ich mir bis jetzt auch nur alleine angeschaut, d.h. ohne jemanden von der Verwaltung. Es gibt ein Mängelprotokoll welches mit dem Vormieter gemacht wurde. Diese Mängel werden auch beseitigt.
Nun habe ich bei meinem Rundgang aber noch viel mehr Mängel festgestellt.
1. Frage: Kann ich von der Verwaltung verlangen das ein Übergabeprotokoll dafür angelegt wird und wie wird die Beseitigung vereinbart?
Diese Mängel sind z.B. Stockflecken am Fenster,verdreckte Badarmaturen,fehlender Duschkopf, verdreckte Toilette,kaputte Jalousie

Die Wohnung wird nicht gestrichen übergeben.Es ist überall Raufaser und weiß, der Vormieter hat dort 4 Jahre gelebt und nicht gestrichen und nicht tapeziert.
Ich habe einen Standardmietvertrag bekommen in dem in §15 geregelt ist, das ich alle Schönheitsreparaturen auf eigene Kosten vorzunehmen habe. Das umfasst das Tapezieren und sämtliche Innenanstriche.........
bzw. ich werde anteilig an den Kosten nach Auszug beteiligt, je nach Mietdauer.
2.Also darf ich jetzt bei Einzug streichen und bei Auszug noch mal????
3. Darf ich eine Klausel verlangen in der steht, das ich die Wohnung unrenoviert übernommen habe und unrenoviert übergebe bei Auszug?

Vielen Dank für Ihre Antwort!

0 Kommentare zu „Wohnung 2mal herrichten?”

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