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dominicus hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich wohne(80m²) mit meiner Frau seit 10 Jahren in einen 2Familien Haus mit dem Vermieter(120m²) zusammen. Im letzten Jahr zog der Vermieter ende August in ein neues Haus und seitdem steht diese Wohnung leer. Ab Januar haben wir einen neuen Mieter in der Wohnung.
Die Nebenkosten wurden immer wie folgt abgerechnet:
Allgemein Strom, Haftpflichtversicherung, Messergebnis Heizung, Kabelfernsehen, Grundsteuer, befestigte Fläche, Kanalbenutzung, Abfall Grundgebühr, Winterdienst und Straßenreinigung und die Bio-Tonne werden durch 2 Mietparteien gerechnet.
Die Gebäudeversicherung und die Heizkosten (an den Heizkörpern sind keine Ableseröhrchen) nach der Anzahl der jeweiligen Quadratmeter und der Wasserverbrauch Personenbezogen.
Was kann und darf der Vermieter mir für die leerstehende Wohnung mehr berechnen als normal? Die Abrechnung kommt meistens im März, habe also noch etwas Zeit aber möchte dann auch informiert sein was darf und was nicht.
Ich danke schon mal im Voraus für die Antworten.

Gruß

Michael







9 Kommentare zu „Wer zahlt für leer stehende Wohnung Nebenkosten??”

Frank99 aktiver Benutzer

Der Vermieter muss selbst für die anteiligen Nebenkosten der leer stehenden Whg. aufkommen und darf Sie nicht auf die anderen Mieter abwälzen, entschied der Bundesgerichtshof (Az.: VIII ZR 159/05). Ausnahme: Die Abrechnung erfolgt nach dem tatsächlichen Verbrauch (z. B. wenn Wasseruhren eingebaut sind). Dies ist aber bei Ihnen ja nicht der Fall, wie Sie selbst schreiben.
Beste Grüße

dominicus

Hallo Frank99

das heißt dann das ich keine Nachzahlung wegen der leer stehenden Whg. zu erwarten habe? Das währe ja toll.
Wir haben keine Wasseruhren, nur eine Hauptwasseruhr, aber ob die abgelesen worden ist das bezweifen ich.

Gruß

Michael

Frank99 aktiver Benutzer

der BGH urteilte unter o. g. Aktenzeichen in einer Leitsatzentscheidung folgendermaßen: "Wenn die ("kalten" ;) Betriebskosten vereinbarungsgemäß nach dem Verhältnis der Fläche der Mietwohnung zur Gesamtwohnfläche umzulegen sind, hat der Vermieter die auf leerstehende Wohnungen entfallenden Betriebskosten grundsätzlich selbst zu tragen",
und weiter:
"dies gilt auch für verbrauchsabhängige Betriebskosten, die wegen fehlender Erfassung des Verbrauchs der einzelnen Mieter nach der Wohnfläche abgerechnet werden."
So wie Sie es beschrieben haben denke ich, dass man das 1 zu 1 auch für Ihren Fall sehen kann.
Beste Grüße

dominicus

was sind denn "kalte" Betriebskosten?
"Verbrauchsabhängige Betriebskosten, die wegen fehlender Erfassung des Verbrauchs der einzelnen Mieter nach der Wohnfläche abgerechnet werden" sind dann in meinem Fall das Heizöl?
Was mache ich denn wenn die Abrechnung kommt und ich nach der Rechnung des Vermieters dann doch die Kosten tragen soll, gibt es was, was ich ausdrucken könnte bzw. was man Ihm vorlegen kann das es unrecht hat!

Gruß
Michael

dominicus

Was ist denn mit den Betriebskosten die nicht nach dem Verhältnis der Fläche der Mietwohnung zur Gesamtwohnfläche umzulegen sind, bei mir werden ja nur die Gebäudeversicherung und die Heizkosten nach der Fläche abgerechnet!

MichaRecht Experte!

Hallo Michael,
wenn ich Dominicus richtig verstanden habe dürften keine Kostenexplosionen zu erwarten sein. Das gilt auch für das Heizöl. Das einzige kleine Problem was ich sehe, ist der Wasserverbrauch. Das ohne Zwischenablesung berechnen zu wollen ist schwierig. Eine Möglichkeit wäre die Gesamtkosten durch 12 mal 8 Monate und dann entsprechend der Personen aufteilen die Restlichen 4 Monate gehen auf Deine Rechnung.
Das BGH- Urteil reicht eigentlich.
MfG
MichaRecht

Frank99 aktiver Benutzer

Warme Betriebskosten sind die Kosten für Heizung und Warmwasser, die übrigens - nebenbei bemerkt - bis auf wenige Ausnahmefälle immer nach tatsächlichem Verbrauch (Verbrauchserfassung) abgerechnet werden müssen. (Heizkostenverordnung § 4: Pflicht zur Verbrauchserfassung).
Das heißt: Gäbe es in dem Haus technische Erfassungsgeräte (Zähler), so müssten Sie ihren tatsächlichen Verbrauch zahlen. Das ist aber bei Ihnen nicht der Fall. Sie könnten sogar theoretisch die anteiligen Kosten für Heizung kürzen, sofern kein in der Heizkostenverordnung genannter Ausnahmetatbestand vorliegt (siehe hierzu: http://www.mietrecht-forum.com/topic,620,-heizkosten---verbrauchserfassung.html)

Die Frage ist natürlich, ob Sie sich Ihren Vermieter zum Feind machen wollen - bei Ihrem Vermieter scheint es wohl eher, so wie sie es beschreiben, Unwissenheit zu sein, als dass er Sie übervorteilen möchte. Ich an Ihrer Stelle würde Ihn vielleicht mal kontaktieren und freundlich nachfragen, ob und wie er gedenkt, den Leerstand bei der Abrechnung zu berücksichtigen. Wenn sich dabei herausstellt, dass er von Ihnen höhere Kosten will, als sie ohne Leerstand entstanden wären, weisen Sie Ihn freundlich darauf hin, dass Ihnen laut Rechstprechung des BGH wegen des Leerstands kein Nachteil entstehen darf. Unter dem von mir genannten Aktentzeichen können Sie das Urteil auf der Webseite des Bundesgerichtshofs als pdf-Datei herunterladen und Ihrem Vermieter zukommen lassen. Aber wie gesagt: Meist ist es besser, solche Angelegenheiten sachlich und kooperativ anzugehen: Ein festgefahrener Streit zwischen Mieter und Vermieter kostet meist beide Seiten nerven und Geld.

dominicus

Hallo MichaRecht,
an Deine Rechnung habe ich auch schon gedacht, das halte ich auch für sinnvoll.
Was haltet Ihr denn davon, habe das aus einem anderen Forum:
Es wird angenommen, dass der Vermieter mit einer Person in die Wohnung eingezogen ist. Somit sind alle Kosten, die Personenbezogen abgerechnet werden evtl anders berechnet. Wenn nach qm abgerechnet wird, bleibt alles beim alten.

MichaRecht Experte!

Hallo Michael,
eigentlich ist alles gesagt entweder vorher mit dem Vermieter reden oder einfach abwarten.
Was Frank99 sagt ist nicht von der Hand zuweisen „es kostet Geld und Nerven“ von der Zeit ganz abgesehen sich mit dem Vermieter streiten zu müssen.
MfG
MichaRecht

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