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jochenk hat diese Frage gestellt
Durch ein defektes Ventil im Wasserkasten meines WC´s ist schon seit längerer Zeit das Wasser einfach munter durch das WC-Becken abgeflossen, was ich erst nach Erhalt meiner Wasserrechnung von 2007 bemerkt habe. Dadurch hat sich meine Wasserrechnung im Vergleich zu 2006 um ca. ein Drittel erhöht. Wer kommt jetzt für diese Kosten auf. Ist das Sache des Vermieters oder des Mieters???

1 Kommentar zu „Wasserrechnung”

Ghostraider Experte!

Naja, da der Vermieter nicht verpflichtet ist die Klospülung auf Dichtheit zu kontrollieren müssen Sie schon die Kosten tragen.

Also mir würde es schon auffallen das die Spüle ununterbrochen läuft oder ich renne nach dem Geschäft aus der Toilette raus oder ich bin so benebelt das ich nichts mehr merke. :-) )))

Nein, Spass beiseite, aber wenn eine Toilettenspüle durchläuft wird das Zuflußrohr sowie der Behälter durch das kalte Wasser von aussen feucht.
Zusätzlich müsste in der Toilettenschüssel sich nach einem Jahr ein brauner Rand gebildet haben.
Auch gibt der Wasserzufluss ein Geräusch ab.
An all den Merkmalen würde ich auch wenn ich unerfahren wäre und nicht darauf achten würde in einem Jahr darauf aufmerksam werden das da etwas nicht stimmt.

Somit ist der Wasserverbrauch Selbstverschulden und muss vom Mieter getragen werden.

Ob eine neue Dichtung vom Mieter getragen werden muss ergibt sich aus der Kleinreparaturklausel die vielleicht im Mietvertrag steht.

Bitte daran denken das nur der Vermieter für Reparaturen, auch wenn diese vom Mieter getragen werden, den Handwerker bestellen darf.

Gruß
ghost

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