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smitty hat diese Frage gestellt
Hallo, ich habe am 01.02.2006 naiverweise einen Mietvertrag mit beiderseitigem Verzicht auf Kündigung unterschrieben..."das Mietverhältnis beginnt am 01.03.2006"..."Beide Parteien verzichten bis 01.03.2011 auf eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses". Ich bin alleinerziehend mit 3 Kindern.Nun wird meine Älteste Tochter zum Vater ziehen- Durch den Wegfall des Unterhaltes ist die Wohnung für mich nicht mehr finanzierbar und auch die Größe der Wohnung nicht mehr erforderlich. Habe ich irgendeine Chance aus dem Vertrag zu kommen? Weiß sonst wirklich nicht wie es finanziell gehen soll.Danke

3 Kommentare zu „Verzicht auf Kündigung”

Ghostraider Experte!

Ich denke mal, das wenn Sie das gelesen haben werden Sie wieder lächeln können.
Nach der Mietrechtsreform wurde die Höchstzeit für ein Kündigungsverzicht auf 4 Jahre festgelegt, so das Ihr Vertrag mit 5 Jahren überzogen ist und ein normaler Vertrag mit drei monatiger Kündigungszeit ist.

Da hier aber nicht der genaue Wortlaut und nicht bekannt ist ob es ein individual oder Formularvertrag ist, würde ich einen Rechtsanwalt befragen.
Vielleicht sind noch andere Fehler in dem Vertrag die der RA rausfiltern wird. (Schönheitsreparaturklausel, u.s.w.)

http://www.rechtsanwalt-rossbach.de/Urteile%20Mietrecht/BGH%20zum%20Kuendigungsverzicht%20im%20Mietvertrag.htm

http://www.haus-und-grund-muenchen.de/mainw/presse/kuendigungsverzicht_4_jahre.html

http://www.focus.de/immobilien/mieten/tid-7456/recht_aid_133353.html

Gruß
ghost

smitty

Vielen Dank Ghost, Ihre Antwort läßt mich wieder optimistischer nach vorne schauen. Bei dem Vertrag handelt es sich um einen mehrsseitiges Formular "Mietvertrag für Wohnräume" herausgegeben von "Haus&Grund Hessen Grundeigentümer e.V". Aber ich werde Ihren Rat befolgen und mich noch mal bei einem Rechtsanwalt kundig machen. Vielen Dank nochmal.
Gruß
Smitty

Ghostraider Experte!

Alles Gute

Gruß
ghost

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