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apfelseitz hat diese Frage gestellt
Hallo!

Ich halte hier eine NK-Abrechnung meiner Freundin für 2007 in Händen. Der Abrechnungszeitraum gilt vom 01.10. bis 30.09. Sie ist 2007 im August aus ihrer Betriebswohnung in eine andere Betriebswohnung umgezogen. Die Hausverwaltung betreut alle Objekte des Vermieters.
Da sie sich wunderte, dass sie für 2007 zum allerersten Mal seit über zwanzig Jahren eine Nachzahlung zu leisten hat, die sich "gewaschen" hat, gab sie mir ihre Unterlagen mal zum drübergucken.

Ich habe nun festgestellt, dass die enorme Summe aus den Angaben für ihre Verbrauchswerte bei den Heizkosten liegt. (Warmwasser bezahlt sie separat an die Gaswerke.) Der Verbrauch stieg von unter 2.000 Kubik (2006) um mehr als das dreifache auf jetzt über 6.400 Kubik für 2007.
Aufteilung der Heizkosten: 30% aller Kosten werden nach Quadratmeter abgrerechnet. Die restlichen 70% werden nach Verbrauch abgerechnet. Ist bei mir zu Hause auch so.
ABER: In der Abrechnung für 2006 sind bei der Angabe des Verbrauchs die Zählerstände alt und neu angegeben, woraus sich der Verbrauch ergibt.
In der aktuellen Abrechnung für die alte Wohnung ist unter Zählerstand "alt" eine Null eingetragen und unter "neu" dann ein unrealistisch hoher Wert von fast 6.900 Kubik. Ihres Wissens wurden jedoch keine Zähler ausgetauscht.
Und was dann noch komisch ist: Die Hausverwaltung weist davon 95,67% als den Anteil meiner Freundin aus, während sie für die beiden Monate in der neuen Wohnung nur 4,33% von den dort ausgerechneten Kosten als ihren Anteil ausweist.

(War das jetzt zu kompliziert?)

Bevor wir jetzt mit der Hausverwaltung telefonieren, würde ich gern in Erfahrung bringen, ob diese nicht die Pflicht hat, den Mietern bei Angabe der Verbrauchswerte auch gleichzeitig die Zählerstände vorher und nachher auszuweisen, bzw. die korrekte Feststellung des Verbrauchswertes nachzuweisen.

Und dann noch was: Muss die Hausverwaltung nicht bei Auszug eines Mieters den bis dahin angefallenen Verbrauch genau feststellen und auch dieses nachweisen? Dass die 30% der Gesamtkosten, die nach qm auf die Mieter verteilt werden, bei der alten Wohnung anteilig auf die NK-Abrechnung angerechnet werden muss, ist klar. Aber wie kommt die Hausverwaltung auf die 95,67& und 4,33%? Geht das nicht nach Monaten, also 10/12 alte Wohnung und 2/12 neue Wohnung?
(Im übrigen hätte in der neuen Wohnung gar kein Verbrauch anfallen können, weil die Heizanlage immer erst ab Oktober läuft, die Abrechnung nur die Monate August und September beinhaltet)

Gibt es jemanden, der mir diese Fragen vor unserem Telefonat beantworten kann. Ich weiß, ich habe sehr ausführlich geschrieben. Ich hoffe aber, diese/r Jemand "steigt" trotzdem durch.

Aus einem anderen Beitrag habe ich schon entnommen, dass die Widerspruchsfrist von vier Wochen eingehalten werden muss. Den dort vorgeschlagenen Text dafür habe ich auszugsweise schon mal (in etwas abgewandelter Form)formuliert.

DANKE, DANKE, DANKE und Gruß

5 Kommentare zu „Unwahrscheinlich hohe Verbrauchswerte in Heizkostenabrechnung”

MichaRecht Experte!

Hallo Apfelseitz,
ich kenne es so, dass bei einer Wohnungsabnahme / Übergabe die Zählerstände abgelesen werden. Ich melde ja auch meinen E-Zählerstand um.
Wenn eine Zwischenablesung aus technischen Gründen nicht möglich ist kann auch nach Gradtagen abgerechnet werden.
Heizkosten werden normalerweise in kWh abgerechnet und nicht in Kubik
Nach der Heizkostenverordnung ist der Vermieter verpflichte nach Verbrauch abzurechnen. (§ 4 HeizkostenV.)
Bei der Abrechnung muss grundsätzlich der Gesamtverbrauch / Gesamtwohnfläche der Wohnungen zum Eigenanteil zu den Gesamtkosten ins Verhältnis gesetzt werden. Das erfolgt in der Regel nicht in Prozenten.
Der Vermieter ist auch verpflichtet die Abrechnung so zugestallten das sie für jedermann nachvollziehbar ist.
Am besten Widerspruch einlegen und dann erklären lassen. Sollten dann immer noch unklarheitren sein könnt Ihr Euch noch mal melden.
MfG
MichaRecht

apfelseitz

Hallo MichaRecht!
Herzlichen Dank für Deine Antwort. Das mit den Kubikmetern war mein Fehler.
Sind Gradtage solche, in denen die Heizanlage in Betrieb war? Damit wäre dann tatsächlich in der neuen Wohnung für den Abrechnungszeitraum kein Verbrauch angefallen.
Die 30% der Gesamtkosten sind tatsächlich über qm abgerechnet worden. Dann ist das aber immer noch der Betrag für ein ganzes Jahr für diese Wohnung. Um aber auf den eigenen Kostenanteil zu kommen, kenne ich das so, dass man entweder nach Monaten (durch 12 mal gbewohnte Monate) oder Tagen (durch 365 mal gewohnte Tage) abrechnet.
Ich danke Dir noch einmal sehr für Deine Ausführungen. Sie geben mir die nötige Sicherheit für das erste Telefonat (unabhängig vom Widerspruch).
Gruß, apfelseitz

MichaRecht Experte!

Hallo Apfelseitz,
das Abrechnungsjahr wird mit 360 Tagen gerechnet und die Gradtage wie folgt.
Gradtagszahlen / Gradtage
Zur Verteilung der Außentemperaturabhängigen Heizkosten benötigt man Werte, die die saisonalen Witterungsveränderungen widerspiegeln. Das Maß für den Wärmeverbrauch in der Abrechnungsperiode ist deshalb der Gradtag. Gradtagszahlen werden vom Deutschen Wetterdient in Offenbach ermittelt. Sie stellen einen Maßstab für den Temperaturverlauf eines Jahres dar. Die in der Heizkostenberechnung verwendeten Daten entsprechen einem Durchschnittswert von 20 Jahren und liegen, wie es sich bei regelmäßig stattfinden Kontrollen herausstellt, erstaunlich nahe an den tatsächlichen Gegebenheiten.
Das Gradtagsjahr entspricht 1000 Gradtagstagen bzw. 1000 Promille. Davon entfallen auf die entsprechenden Monate nachfolgende Werte:
Monat Gradtage/Promille
Januar 170
Februar 150
März 130
April 80
Mai 40
Juni 13,33
Juli 13,33
August 13,33
September 30
Oktober 80
November 120
Dezember 160

Alle 12 Monate addiert, ergeben die Summe von 1000 Gradtagen oder 1000 Promille.
Woher kommen die Prozentzahlen aus Deiner Frage?
MfG
MichaRecht

apfelseitz

Hallo MichaRecht,
erst noch mal DANKE für Deine ausführliche Antwort. Zwischenzeitlich - ich hatte es ja schon angekündigt - haben wir mit der Hausverwaltung telefoniert. Gut, dass Du mir das Stichwort Gradtage genannt hast. Hab natürlich - nicht böse sein deshalb - gleich mal recherchiert, was es damit auf sich hat (Hat mir doch keine Ruhe gelassen).
Unter Berücksichtigung der Gradtage habe ich die anteiligen Heizkosten mal selbst nachgerechnet und bin ungefähr auf die gleiche Prozentzahl gekommen, wie die Hausverwaltung. Gut, dass ich vor dem Telefonat darüber informiert war.
Und es hat sich herausgestellt, dass tatsächlich ein neuer Zähler eingebaut war und meine Freundin beim Ablesen des Zählerstandes dabei war. Sie hatte den Ablesebeleg unterschrieben, aber sich daran gar nicht mehr erinnert. Es ist uns zwar immer noch unerklärlich, wie sie mehr als das Doppelte verbraucht hat, als die vielen Jahre davor (ihr Heizverhalten hat sich nicht verändert). Aber wenn das nun mal die Zahlen sind ...(???).
Die Prozent-Angaben in der NK-/Heizkostenabrechnung bezogen sich auf den Anteil an den 30% Gesamtkosten. Hier hat die HV die 1000 Gradtage als 100% angenommen und den Anteil für die jeweilige Wohnung daraus gerechnet (alte Wohnung Oktober bis Juli = 95,67%, neue Wohnung August und September = 4,33%). Nach Deinem Hinweis und den darauffolgenden Infos konnte ich das so nachvollziehen. Die Verbrauchswerte für die alte Wohnung schienen mir halt einfach zu hoch. Aber siehe oben. Für die neue Wohnung wurde der Verbrauch auch abgelesen. Meine Freundin sagte mir, dass die Heizanlage aber erst im Oktober "angeworfen" würde.
Meine Nachfrage bei der HV ergab, dass sie jedoch das ganze Jahr in Betrieb ist. Auch dieser Verbrauchswert lässt sich nun nachvollziehen, weil die Wohnung meiner Freundin auch mit einem System ausgestattet ist, mit dem sie die gewünschte Raumtemperatur einstellt und die Heizung zu arbeiten beginnt, wenn diese unterschritten wird. Ich habe sie nach meinem Gespräch mit der Hausverwaltung nun darauf hingewiesen, dass sie dieses System zu ihren Gunsten nutzen sollte und nicht zu ihrem Nachteil.
Alles in allem danke ich Dir noch einmal herzlich für Dein Engagement.
Der Fall ist für uns abgeschlossen. Die Nachzahlung muss meine Freundin wohl leisten, da die Abrechnung nun nach Rücksprache schlüssig ist.
Liebe Grüße, apfelseitz

MichaRecht Experte!

Hallo apfelseitz,
danke für die Rückinformation.
MfG
MichaRecht

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