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bert hat diese Frage gestellt
Guten Tag,
folgendes Problem:

Wir mieten zu drei Personen seit ca. 14 Monaten bereits einen Proberaum. Wir zahlen 245,- Miete im Monat, und haben eine Kaution in Höhe von 470,- Euro zum Einzug hinterlegt. Es gibt bisher 2 verschiedene Schlösser, Haupteingang und Raum selbst.

Nun kommt unser Vermieter an und will die Gebäudeeingangstüren mit einer Schließanlage versehen. Dafür will er für jeden (!) Schlüssel nochmals eine Kaution in Höhe von 75,- Euro, was dann insgesamt nochmal 225,- Euro für uns zusammen an Kaution ausmacht.

Frage: Darf der Vermieter das im Nachhinein machen, da wir ja bereits eine Kaution zum Einzug hinterlegt haben!?

Ich freue mich über jede Antwort, vielen Dank im vorraus!

1 Kommentar zu „Schlüsselkaution im nachhinein, bestehender Mietvertrag”

Ghostraider Experte!

Da Sie schon eine Kaution hinterlegt haben ist diese Forderung nichtig.

Die geforderte Schlüsselkaution kann man auch als Schlüsselpfand nehmen.

„DER MIETER ZAHLT EIN SCHLÜSSELPFANDGELD IN HÖHE VON XX,XX € DAS BEI AUFGABE DER WOHNUNG UND RÜCKGABE ALLER AUSGEHÄNDIGTEN SCHLÜSSEL VOM VERMIETER ERSTATTET WIRD.“

Hat der Mieter bereits eine Kaution über 3 Monatsmieten geleistet, wäre die Klausel schon deshalb unwirksam, da über die bereits im Höchstbetrag nach § 551 BGB ge-leistete Mietsicherheit hinausgehend. Darüber hinaus wird ein Verstoß gegen §§ 307 Abs. 2 Nr. 2, 551 BGB angenommen (LG Berlin vom 16.09.1992 – 26 O 179/92, WuM 1993, 261 unter 1 8) .

Meiner Ansicht nach ist es egal ob zwei oder drei Monatsmieten als Kaution genommen wurden, maßgebend ist das der Vermieter bei Verlust eines Schlüssels sich bei Auszug an der hinterlegten Kaution schadlos halten kann.

Im Zweifelsfall würde ich aber besser mal einen Rechtsanwalt für Mietrecht die Frage stellen.

Gruß
ghost

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