Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
DK_Anouk hat diese Frage gestellt
Hallo!

Wir wohnen seit Juli in einer neu sanierten Wohnung. Seit es draußen etwas feuchter ist- also seit September/Oktober haben wir Schimmel in der Wohnung- im Schlafzimmer hat er sich innerhalb von nur 3 Tagen unglaublich ausgebreitet, so dass wir sämtliche Schränke ausräumen mussten und alles umstellen. Seit dem lüften wir täglich mehrfach und haben die Heizung fast immer an, obwohl wir eigentlich nie im Schlafzimmer heizen würden. Außerdem geht unsere Klingel seit Oktober nicht mehr und unsere Heizung lief von November bis Dezember durchweg auf höchster Stufe und ließ sich nicht regulieren. Die alles teilten wir dem Vermieter mit, welcher sich zunächst wochenlang nicht meldete und nachdem wir mit Mietkürzung gedroht hatten einen Bauarbeiter vorbeischickte, welcher die schimmliche Tapete abkratzte und grob überstrich- einige Stellen sind noch immer nich gestrichen und dies schon seit November. Es schimmelt an den überstrichenen Stellen weiter und langsam zieht es auch hinter unsere neue Einbauküche- was natürlich schwierig mit Umstellen ist.
Jetzt haben wir auch noch einen Obermieter der vor allem morgens um 6 und abends ab 11 trampelt wie ein Tier. Also ziehen wir um. Haben wir Recht darauf eine Entschädung vom Vermieter zu fordern, da dieser uns mit den angefangenen stümperhaften "Reparaturen" allein gelassen hat oder sind wir in der Pflicht dort alle paar Wochen Erinnerungs-Briefe hin zu schicken?
Hier wohnen bleiben will ich nicht, weil ich diese ganzen Mängel langsam satt habe.
Achso: Es kann eigentlich nachgewiesen werden, dass es nicht nur an unserem Lüftungsverhalten liegt, dass wir Schimmel haben, da die Nachbarn die selben Probleme haben- auch die kaputte Heizung und Klingel- nur leider haben wir als einzige alles zusammen :-|
Stichwörter: schimmel + umzug

1 Kommentar zu „Schimmel, kaputte Heizung + Klingel--> Muss Vermieter Umzug zahlen?”

Ghostraider Experte!

Sie können ein paar Sachen machen.
1) Selbst den Vermieter nochmals mit, Fristsetzung von 14 Tagen, die Schäden melden.
2) Einen Rechtsanwalt für Mietrecht aufsuchen der sich dann um die ganze Sache kümmern soll.

Der RA wird Sie auch in Bezug auf Schadensersatz und alles drum und dran beraten können, da von hier aus nicht zu sehen ist welchen Schaden Sie schon haben und was sonst noch da anfällt.

Eine Mietkürzung droht man nicht an sondern setzt diese bei einem dem Vermieter gemeldeten Mangel an.
Dies sollte man auch nicht ohne Rechtsanwalt durchführen, damit keine Fehler unterlaufen und der Mieter nachher der Dumme ist.

Die Klingel könnte vielleicht unter eine gültige Kleinreparaturklausel fallen, was ohne Kenntnis dieser hier auch schlecht zu beantworten ist.

Auch beim Schimmel kann hier nicht geantwortet werden, da auch nicht bekannt ist ob eine gesundheitsschädigende Wirkung davon ausgeht oder ausgehen könnte.

Also, auf zum Anwalt und dann weiter sehen.

Viel Glück und

Gruß ghost

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.