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joewir1 hat diese Frage gestellt
Hallo,

folgende Ausgangssituation:

Wohnung gefunden, alles toll. Soweit geeinigt.
Mietbeginn ist der 1.06.2008. Alte Wohnung fristgerecht gekündigt.
Vermieter kommt zu uns und legt Mietvertrag in Verbindung einer Selbstauskunft vor.
Der Mietvertrag wurde von mir und meiner Frau unterschrieben, ebenso die Selbstauskunft mit allen Fragen (ob nun zulässig oder nicht ).

Gehaltsabrechnungen wurden dem VM in Kopie überreicht, so dass er nachvollziehen kann, ob wir wirtschaftlich auch in der Lage sind (Die Vorlage unsere Arbeitsverträge hat er auch verlangt, wurde von uns aber abgelehnt).
Schufa-Askunft hat er auch verlangt. Haben wir Online angefordert. Danach kam ein Schreiben der Schufa, das die Daten nicht zuordnungsfähig seien. Also sollen wir Kopie des BPA machen und zuschicken oder Eine Meldebescheinigung der Stadt (weitere Kosten!). Ich habe dem VM mitgeteilt, das uns das alles zu lästig ist. Wahrscheinlich sind gar keine Daten gespeichert (Kein Handy oder Versandhausgeschäfte und Kredite).
Leider haben wir uns geschämt ihm zu sagen bzw. in der Selbstauskunft richtig anzukreuzen, das wir im Sommer 2005 private Insolvenz angemeldet hatten (Dies hat aber keinen Einfluß darauf, ob wir die Miete zahlen können (670 €).
Wir haben Ihm noch eine Bankauskunft unserer Bank zukommen lassen und die Möglichkeit mit unseren jetzigen Vermietern Kontakt aufzunehmen und sich über unsere Zuverlässigkeit der pünktlichen Mietzahlungen der letzten Jahre zu vergewissern.

In der Schufa, wenn die Daten mal erst zugeordnet werden können, wird mit Sicherheit die private Insolvenz auftauchen. Er will diese uskunft auch unbedingt haben, aber wir haben Sie ihm erstmal verweigert.

Wir wissen das wir hier einen Fehler gemacht haben. Wir sind keine Mietnomaden, aber sollte dem VM nicht die Auskünfte und Infos welche er bisher über uns erhalten hat ausreichen um nachzuweisen, das wir unseren Verpflichtungen nachkommen (Wohlverhaltensperiode währender Jahre der Insolvenz muss ja eingehalten werden ).

Kann der neue VM, wenn ein negativer Eintrag in der Schufa steht, bzw. wir bei der Selbstauskunft unwahr die Frage der Insolvenz beantwortet haben, den Mietvertrag nicht zustande kommen lassen?

Da es hier jetzt schon Auseinandersetzungen gibt, haben wir auch kein Interesse mehr den Mietvertrag erst anzutreten. Wenn wir fristgerecht jetzt kündigen würden (3Monate) müssten wir eine Monatsmiete zahlen. Das wäre erträglich. Kann der VM auch die Kaution und Umlage fordern, auch wenn wir keine Schlüssel zur Wohnung haben wollen?
Ob ein Kündigungsverzicht im Mietvertrag steht wissen wir nicht, der VM hat alle Unterlagen, nach der Unterschrift von uns mitgenommen und pocht jetzt auf seine Schufa-Auskunft!!!

Sollen wir Sie Ihm geben, bzw. anfordern und dann sehen wie er reagiert, oder besser gleich kündigen?

Fragen über Fragen......

Für Stellungnahmen, Ideen oder auch nur Anmerkungen sind wir sehr dankbar.

Mfg joewir

5 Kommentare zu „Probleme mit VM für Mietbeginn wegen Selbstauskunft”

Susanne Experte!

Du hast genau 2 Möglichkeiten:
1. Du gibst die Auskunft und bekommst entweder den Vertrag oder nicht.
2. Du gibst die Auskunft nicht und bekommst auch den Vertrag nicht. Grundsätzlich lässt man den VM doch nicht mit dem von Dir unterschriebenen Vertrag abdackeln....Du meinst nun, Du bist in der Pflicht. So würde ich mich aber nur fühlen, wenn ich ein Vertragskopie habe, auf der auch die Unterschrift des VM ist.
Falls also kein Interesse mehr besteht, kein Auskunft abgeben.
Allerdings wollen die meisten Vermieter inzwischen eine Schufa Auskunft sehen...

joewir1

Danke für die schnelle Stellungnahme :) )

Im nachhinein ist man immer schlauer! Der VM könnte aber jederzeit unterschreiben und somit den Vertrag rechtsgültig machen??
Können wir mit irgendwelchen Vertragsstrafen oder weiteren Kosten rechnen, wenn wir keine Schufa-Auskunft an ihn herausgeben?
Sollte eine ordentliche Kündigung von unserer Seite erfolgen, obwohl wir noch keinen vom VM unterschriebenen MV in Händen halten? Er macht ja sicherlich seine Unterschrift von dem Erhalt der Schufa-Auskunft abhängig?
Wenn hier ein Kündigungsverzicht noch im MV drinne steht? Kann er da Schadensersatz oder ähnliches verlangen?

lg joewir

Was also tun ?

Susanne Experte!

Hast Du eine Kopie und weisst, was im MV drin steht???
Ja, der VM könnte jederzeit unterschreiben.

Versuch doch einfach mal mit ihm zu sprechen anstatt hellsehen zu lassen.

joewir1

Nachdem wir ihm per e-mail erklärt haben, dass wir keine Schufa-Auskunft abgeben werden, kam folgende e-mail zurück:

"Hallo Herr XXXXXXXXXX,

ich verweise auf meinen Brief vom 1.3.08, den ich auf Ihr
Mail hin Ihnen geschrieben habe und den ich am Samstag
in den Briefkasten geworfen habe. Er müßte heute bei
Ihnen eingegangen sein. Ich bat darin um Beachtung.

Natürlich steht es Ihnen frei, sich darüber hinweg-
zusetzen und den Inhalt nicht zu beachten. Dies
liegt in Ihrer Entscheidung und Freiheit, mit den dort
aufgeführten Auswirkungen.

Somit denke ich, daß Sie das für sich Richtige tun."

Auf den Brief warte ich bis heute noch. Bin gespannt mit welchen "Auswirkungen" wir zu rechnen haben?
Poste hier, wenn ich ihn in Händen halte.

Susanne Experte!

So ein blödes Gelaber. Ich finde es schon eine Frechheit, mit Deiner Unterschrift unter dem Vertrag abzuziehen. Damit bist Du ihn auf Gedeih- und Verderb ausgeliefert.
Ich würde zu einem Fachanwalt für Mietrecht gehen, das geht doch schon in Richtung Erpressung.
Wenn er sagt ohne Auskunft gibt es keinen Mietvertrag- schön! Seine Sache. Auf keinen Fall darf er Euch nun mit der im Vertrauen geleisteten Unterschrift erpressen.

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