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Anne1980 hat diese Frage gestellt

Hallo!
Ich brauche Hilfe zu folgendem Fall, wäre super, wenn mir jemand Tipps geben könnte:

Vor 1,5 Jahren bin ich in eine Wohnung gezogen, in der einige Mängel bereits vorhanden waren, die ich nicht bei Übernahme entdeckte. So hatte z.B. das Waschbecken einen Sprung, den ich durch mangelhafte Beleuchtung erst zwei Wochen nach Vertragsabschluss beim Einzug sah. Es gab danach eine mündliche Absprache (heute weiß ich, großer Fehler...), dass der Mangel noch im Mietvertrag beim Vermieter eingetragen werden sollte. Einen Monat nach Einzug wechselte der Eigentümer des Hauses. Dieser Neue wußte um den Zustand des Waschbeckens und bat mir telefonisch an, den Schaden zu übernehmen (den ich ja nicht verursacht hatte...), wenn ich meine Wohnung den Nachmietern zeige und schmackhaft mache. Einige Wochen ärgerte ich mich also mit Telefonaten, Besichtigungen ab, hatte wenig Zeit für meinen eigenen Umzug, etc... Im Nachhinein hat er mir nun den Schaden in Rechnung gestellt und noch eine Mieterhöhung nachgefordert, die nicht angekündigt war. Ich fühle mich sehr über den Tisch gezogen, sehe aber, dass ich wahrscheinlich nicht im Recht bin, da keine Abmachung schriftlich vorliegt. Mein ehemaliger Vermieter hat den Schaden nicht nachgetragen und weiß angeblich nichts mehr von dem Gespräch, was ja zu erwarten war.
Habe ich irgendeine Möglichkeit hier die Kosten für das Waschbecken (200 €, entspricht einer Nettokaltmiete) zurückzubekommen?
In der Wohnung gab es noch andere Mängel, der Keller war z.B. wegen Feuchtigkeit nicht zu benutzen, die mitvermietete Spülmaschinen funktionierte nicht, Nachbarn haben mir über den Keller Strom geklaut, einen Monat hatte ich kein Wasser, da beim Einbau einer neuen Wasseruhr geschlampt wurde. Kann das vielleicht helfen? Zeugen für die Schäden habe ich, aber nichts Schriftliches.
Für Hilfe, an wen ich mich möglicherweise wenden kann, wäre ich sehr dankbar!
Viele Grüße
Anne

3 Kommentare zu „Muss ich Kosten für neues Waschbecken übernehmen? Mangel nicht von mir, aber ich habe keine Beweise...”

Ghostraider Experte!

Wenn doch selbst schon bekannt ist das keine Zeugen da sind und beim ersten mal nichts schriftliches da war, warum wird beim zweiten Vermieter nicht was schriftlich festgehalten?

Das Waschbecken kann über die Private Haftpflicht abgerechnet werden. Besteht keine muss der Mieter bezahlen.

Wenn Sie noch in der Wohnung wohnen, sofort SCHRIFTLICH dem Vermieter die defekte Spülmaschine melden.
Die Spülmaschine fällt auch nicht unter die Kleinreparaturklausel. (Wenn diese im Mietvertrag steht)
Alles andere können Sie vergessen da Sie das nie gemeldet hatten und im nachhinein nichts mehr geltend machen können, außer es besteht noch, dann können Sie dies wieder schriftlich melden und unter Fristsetzung um Abhilfe bitten.

Und demnächst immer daran denken, jeden Mangel oder Schaden schriftlich dem Vermieter melden.

Auch nie aus eigenen Stücken für Reparaturarbeiten einen Handwerker bestellen, auch nicht bei einer gültigen Kleinreparaturklausel.
Dafür ist immer der Vermieter zuständig.

Handwerker dürfen vom Mieter nur bei Gefahr im Verzug, also Rohrbruch oder Stromausfall durch Hauptsicherung die nicht erreichbar ist und nur wenn alles Mögliche zum Erreichen des Vermieters versucht wurde selbst bestellt werden, da sonst der Mieter die Kosten tragen muss.
Wer die Musik bestellt zahlt diese auch.

Gruß
ghost

Anne1980

Hallo Ghost,
danke für die Antwort. Ich glaube, ich habe mich nicht verständlich ausgedrückt. Das Waschbecken wurde im Nachhinein vom Vermieter repariert und mir die Rechnung dafür zugesendet. Den Betrag für die Reparatur hat dieser von der Kaution abgezogen. Ich selbst habe die ganze Zeit mit dem Riss im Becken und dem Glauben, der alte Vermieter hätte dies im Vertrag vermerkt, gelebt. Fällt so ein Becken überhaupt unter Kleinreparaturen, dachte, der Vermieter sei für so etwas generell verantwortlich. Bin ratlos...
Liebe Grüße
Anne

Ghostraider Experte!

Nein, das Becken fällt nicht unter Kleinreparaturen.
Waschbecken gehen fast nur durch mutwillige Beschädigung (wenn irgendwelche Gegenstände reinfallen) kaputt.
Nur, da Sie den Schaden nicht schriftlich gemeldet haben (und all die anderen Umstände) hat der Vermieter sich aus der Kaution schadlos gehalten, da Sie nicht beweisen konnten das der Schaden schon bei Einzug war und nicht durch Sie verursacht wurde, sowie vom Vorvermieter wie besprochen nicht behoben wurde.
Somit wurde der Schaden Ihnen angelastet und somit wurden Sie dem Eigentümer gegenüber schadensersatzpflichtig.
Wie aber schon gesagt können Sie den Schaden der Versicherung melden, die die Rechnung begleicht.

Gruß
ghost

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