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caesar hat diese Frage gestellt
wohne im 15 jahr in einem 6 parteien haus mit garage und hof ein und ausfahrt.
vermieter verlangt ab heute nach 15 jahren das das hoftor nach jeder ein und ausfahrt geschlossen wird was bisher nie der fall war und auch davor beim vormieter nicht.
FRAGE: Ist das zulässig weil dies ein großer aufwand für mich ist.(gewohnheitsrecht hoftor auflassen gibts das???)
also muss ich das das machen oder nicht mit was muss ich rechnen wenn ich es nicht mache??????
bitte um antworten mfg caesar

1 Kommentar zu „mietrecht für hofeinfahrt”

Ghostraider Experte!

Erstens gibt es kein Gewohnheitsrecht und zweitens, wenn der Vermieter dies so will hat der Mieter dies zu machen da im Mietvertrag nicht steht das das Tor offen bleiben kann.

Wenn den Forderungen des Vermieters in diesem Punkt nicht Folge geleistet wird kann der Vermieter nach erfolgter schriftlicher Abmahnung eine Kündigung aussprechen.

Gruß
ghost

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