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Bjoern1975 hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich meiner Mietkaution.

Ich habe mein Mietverhältnis zu 31.03.07 gekündigt und die Wohnung auch nach Abnahme durch die Vermeieterin auch am 29.03.2007 geräumt. Bei der Schlüsselübergabe wurden durch meine Ex-Vermeiterin keine Mängel an der Wohnung beanstandet und ich hatte bei der Übergabe auch einen Zeugen dabei.
Bezüglich der Rückzahlung meiner Mietkaution hatte ich mit meiner Ex-Vermeiterin vereinbart (leider nur mündlich) das Sie diese nach der Nebenkostenabrechnung an mich zurück überweist. Diese Nebenkostenabrechnung fand immer im August des jeweiligen Jahres statt.
Im Juli 2007 hab ich meine Ex-Vermieterin, per persönlich eingeworfenen Schreiben an Ihrem Wohnort, um eine Abschlagszahlung gebeten. Ich habe darauf nie eine Reaktion erhalten. Dann habe ich meiner Ex-Vermieterin Ende November 2007 wieder ein Schreiben gesandt, diesmal per Post, mit der Bitte um Rückzahlung meiner Kaution, bzw. mit der Frage wann ich damit rechnen kann. Auch auf dieses Schreiben erhielt ich keine Reaktion von seiten meiner Ex-Vermeieterin.
Da nun zwischenzeitlich schon 10 Monate seit meinem Auszug vergangen sind würde mich interessieren wie ich jetzt weiter verfahren sollte!!!
Soll ich gleich zum Rechtsanwalt gehen, sollte ich meine Ex-Vermieterin nochmals mit einem Schreiben zur kurzfristigen Rückzahlung meiner Kaution auffordern???
Ich habe gelesen das der Vermieter die Kaution ca. 6 Monate einbehalten darf, aber diese sind ja nun schon mehr als verstrichen.
Ich würde mich freuen hier einige Tipp´s und Vorschläge zu meiner "Situation" zu erhalten.

Für die Hilfe bedanke ich mich schon mal im vorraus.

Schöne Grüße

Bjoern

P.S. Ich habe in dieser Wohnung von Mai 2001 bis März 2007 gewohnt.

1 Kommentar zu „Mietkaution nach 10 Mon. immer noch nicht erhalten...!!!???”

Susanne Experte!

Hast Du eigentlich eine fristgerechte Abrechnung für 2006? Hat sich eine Nachzahlung ergeben und wurden die Vorauszahlungen trotzdem ist erhöht, darf der VM eine angemessene Summe (richtet sich nach der Nachzahlung) bis zur Abrechnung 2007 einbehalten. Für die Abrechnung 2007 hat der VM bis 31.12.2008 Zeit, falls das Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr entspricht. Für die Kosten Deiner Wohnung aus 2007 zahlst Du dann 3/12! (Es werden immer anteilsmässig die Kosten berechnet, nicht die Monate Jan-Mrz)

Das ist allerdings kein Grund, die Kaution einzubehalten, das ist dreist und frech, daher würde ich unter Fristsetzung, und da sollten nun inzwischen 8 Tage reichen, 14 Tage wäre noch sehr nett, die Auszahlung der Kautionsumme plus Zinsen seit 2001 anmahnen, per Einschreiben mit Rückschein. (Die Kosten dazu würde ich mit dazu rechnen) Weiterhin reinschreiben, dass ab Verzug (wenn die Frist verstrichen ist und sich nichts getan hat)Verzugszinsen berechnet werden.
Meldet sich die VM nicht oder wird das Geld nicht überwiesen, dann halt einen gerichtlichen Mahnbescheid ausfüllen, dazu braucht man noch keinen Anwalt. Wenn sich dann nichts tut würde ich zum Anwalt gehen, wobei ich davon ausgehe, dass in der Rechtsfolge auch diese Kosten der VM in REchnung gestellt werden müssten.

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