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beba242 hat diese Frage gestellt
Hallo, habe folgendes Problem:

In meinem Mietvertrag steht: Haustierhaltung bedarf der Zustimmung des Vermieters.
Der Vermieter hat mir vor dem Einzug erlaubt meine Katze (aber nur innerhalb der Wohnung)zu halten. Allerdings gab er diese Zusage nur mündlich. Da die Katze aggressiv wurde habe ich eine zweite Katze dazugeholt. Leider habe ich vorher den Vermieter nicht gefragt, da ich davon ausging das die Katzenhaltung in meinem Fall generell erlaubt sei. Nun kam jedoch der Vermieter und forderte mich auf,(nur) die zweite Katze wieder abzuschaffen oder er würde mir die Wohnung kündigen.

Meine Frage nun: hat der Vermieter in diesem Fall eine handhabe mir den Mietvertrag rechtens zu kündigen, da ich mir ansonsten nie etwas zu Schulden habe kommen lassen bzw. die Abschaffung der Katze zu erwirken (kommt natürlich nicht in Frage)?

Da ich auf jeden Fall nochmal das Gespräch mit dem Vermieter suchen werde um eine gütliche Einigung zu erzielen wäre ich für schnelle Tips ankbar.

cu.Bernd

3 Kommentare zu „Kündigung trotzt erlaubter Haustierhaltung”

Ghostraider Experte!

Natürlich hat der Vermieter Recht wenn er sagt die zweite Katze muss weg.
Er hat nur für eine Katze die Erlaubnis erteilt.
Und es ist sogar so, dass wenn diese Katze mal nicht mehr da ist, für eine neue Katze wieder eine Erlaubnis eingeholt werden muss da mit dem Abgang der einen Katze die Erlaubnis der Katzenhaltung erloschen ist.

Ob dies aber zu einer fristlosen Kündigung reicht würde ich mal einen Anwalt für Mietrecht fragen.

Gruß
ghost

beba242

Erst mal Danke, dass du dir die Mühe gemacht hast, aber ich ging davon aus, dass der VM bei der Entscheidung über die Erlaubnis für Haustiere sachliche Kriterien anlegen muss, wie z.B. der Minderung der Sachwerte oder Belästigung, Gefährdung anderer Mieter. Das wäre ja nun hier nicht der Fall, da ja eine Katze, die obendrein die Wohnung nicht verlassen darf, für Ihn kein Problem darstellt.

Ghostraider Experte!

Der Vermieter brauch seine Ge und Verbote nicht begründen.
Es ist genauso wie in einer Kneipe wo der Wirt einem Gast allein auf Grund einer schief sitzenden Krawatte den Eintritt verwehren kann.

Auch Vermieter haben halt einige Rechte und auch Pflichten und das letzte liegt darin das sie die Pflicht haben eine Kündigung zu begründen.

Wie ich es schon geschrieben habe dreht es sich nur darum das der Vermieter die Erlaubnis zum halten EINER Katze gegeben hat. Danach hat sich der Mieter zu richten sonst geht er wirklich die Gefahr ein eine Kündigung zu bekommen.
Sicher im Ernstfall könnte man es vor Gericht begründen das eine zweite Katze für des Friedens willen (bei der Katze)notwendig war, nur ob es was nutzt muss man dann ausprobieren, was bestimmt mit einigen Unkosten und sehr viel Ärger verbunden ist.

Gruß
ghost

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