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he.kern hat diese Frage gestellt
1. Muss ich wirklich die Kosten wie beschrieben tragen (s. unten)? ich wohne 7 Jahre in der Wohnung.

2. falls ja: muß ich auch dann zahlen, wenn bevor der nachmiter einzieht, garnicht renoviert wurde?

3. bevor ich eingezogen bin, wurde das parkett nicht neu renoviert.

§ 17. Sonstige Vereinbarungen

Der Mieter muss bei seinem Auszug das Parkett fachgerecht abschleifen und versiegeln, wenn das Mietverhältnis bis dahin mindestens 10 Jahre bestanden hat. Erfolgt der Auszug früher, so erstattet der Mieter dem Vermieter für jedes vollendete Jahr der Mietnutzung 10 %& der Kosten des fachgerechten Abschleifens und Versiegelns.



2 Kommentare zu „Ist diese Klausel rechtens?”

Susanne Experte!

Nein, m.E. ist diese Klausel nicht rechtens. Der Vermieter kann Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten nicht per Klausel auf den Mieter übertragen, und dazu gehört das Abschleifen von Parkett- und nicht etwa zu den Schönheitsreparaturen.
Obwohl ich mir sehr sicher bin solltest Du den MV trotzdem durch einen Fachanwalt für Mietrecht überprüfen lassen!

Ghostraider Experte!

Zum einen ist das Abschleifen vom Parkett eine Instandsetzung die dem Vermieter unterliegt und zum andern ist der Vermieter für die Erhaltung der Böden verantwortlich.

Hier ein Urteil da ich den passenden §§ noch nicht gefunden habe aber nachliefern werde.

http://www.das-rechtsportal.de/recht/mietrecht/urteile/renovierung/urteil-parkett-abschleifen-az.htm

Gruß
ghost

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