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jopper05 hat diese Frage gestellt
Hallo,

wir haben unsere NK-Abrechnung für ´07 erhalten und neben Fehler in den Heizkosten und versicherungen enthielten die NK auch Beträge für Treppenhausreinigungen...
Nun ist es bei uns so, daß eine junge Frau (im Auftrag des Hausverwalters?) 1x wöchntl. bei uns putzt.
Niemand weiß, ob diese Damen angemeldet ist, einen Vertrag mit dem HV oder der Vermieterin hat usw. Als Beleg erbrachte der Hausverwalter Rechnungen in seinem Namen über die durchgeführte Hausreinigung an die Vermieterin...
hier die Frage: müssen wir das so akzeptieren, oder wenn ja mit Nachweis welcher Belege?

1 Kommentar zu „Hausreinigung durch den Hausverwalter..?”

Ghostraider Experte!

Zuerst einmal wie ist es mit dem Putzen im Mietvertrag geregelt.
Ist dort die Treppenhausreinigung den Mietern angelastet oder wird dort von vornherein eine Reinigungskraft aufgeführt.

Meiner Ansicht nach kann der Verwalter da dieser für seine Tätigkeit als Hausverwalter ein Gehalt bezieht nicht noch einmal als Putzmann eine Bezahlung kassieren.
Da er aber eine andere Person die Arbeit ausführen lässt und über seinen Namen abrechnet sieht es mir gewaltig nach Schwarzarbeit der Frau aus.

Sie können jetzt mit gezielten Nachfragen oder einschalten der Behörden nicht nur einen Stein sondern eine ganze Gerölllawine ans Poltern bringen.

Gruß
ghost

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