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Cameron hat diese Frage gestellt
Hallo,

was muss ich als Mieter machen, wenn der Vermieter eine Betriebskostenabrechnung erstellt, die in keiner Weise den formalen Anforderungen entspricht. Reicht der Hinweis, dass die Abrechnung den formalen Anforderungen nicht entspricht und damit hinfällig ist? Muss ich die Verstösse einzeln bennen? Und was ist mit der 30-Tage-Frist zur Einsicht der Unterlagen? Beginnt die jeweils neu zu laufen, wenn eine formal korrekte Abrechnung vorliegt?

Ich will vermeiden, dass mein Vermieter mir nach 30 Tagen den Einblick in die Unterlagen verwehrt. Andererseits macht eine inhaltliche Prüfung ja nur dann Sinn macht, wenn die Abrechnung formal korrekt ist.


Vielen Dank für jede Antwort. Es eilt.

Gruß

Cameron

1 Kommentar zu „Fehlerhafte Betriebskostenabrechnung”

Susanne Experte!

Eine formale falsche Abrechnung ist nichtig, d.h. Forderungen, die sich daraus ergeben, sind nicht fällig.

Ich würde die Abrechnung an Deiner Stelle durch einen Fachmann prüfen lassen, insbesondere, da eine keine 30 Tage Frist gibt. Die Frist zum Einspruch durch den Mieter beträgt nach BGB 12 Monate! Während dieser Zeit kann er auch Einblick in die Unterlagen verlangen, egal, was der VM so schreibt.

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