Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
borstel74 hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe vor einem Jahr meine alte Mietwohnung gekündigt (zum 28. Februar 200 8) . Die Wohnungsübergabe erfolgte ohne die Vermieterin, da diese bereits wieder an Ihren Wohnort Paris zurückgereist war. Jedoch war ein von Ihr beauftragter Makler sowie ein Maler anwesen. Bis auf Kleinigkeiten wurde im Übergabeprotokoll nichts beanstandet.

Nach der Übergabe beauftragte die Vermieterin einen Malerbetrieb für weitere Arbeiten und stellte mir dann ca. 590 € in Rechnung, für angebliche Nachbesserungsarbeiten (Türen nur Grundanstrich, mussten nochmal neu lackiert werden etc.). Ein Teilbetrag der Mietkaution wurde ausgezahlt, die besagten 590 € jedoch einbehalten.

Da in dem Übergabeprotokoll keinerlei Sachverhalte aufgeführt waren die die "Nachbesserungsarbeiten" begründen würden, mir keinerlei Gelegenheit gegeben wurde etweiige Mängel selber beheben zu lassen, noch eine geordnete Aufstellung der beanstandeten Mängel erfolgte, habe ich der Vermieterin eine Frist gesetzt mit der Aufforderung zur Zahlung des Restbetrages aus meiner Mietkaution. Dieser Aufforderung ist die Vermieterin nicht nachgekommen.

In der Zwischenzeit wurde ich zur Zahlung einer Nebenkostennachzahlung von 110 € aufgefordert.

Meine 2 Fragen:
1.) Lohnt es sich bei dem beschriebenen Grob-Sachverhalt und dem Betrag von ca. 590 € zu klagen?
2.) Kann ich in irgendeiner Weise die Nachzahlung aus der Nebenkostenabrechnung mit Verweis auf das unberechtigte Einbehalten von Teilen meiner Mietkaution verweigern und sozusagen damit "verrechnen" lassen?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

2 Kommentare zu „Einbehaltung Teilbetrag Mietkaution - Klagen? Nachzahlung Nebenkosten verweigern?”

Ghostraider Experte!

Einer Klage würde ich zustimmen da Sie im Recht sind. Die Vermieterin hätte Ihnen die Gelegenheit zur Nachbesserung geben müssen. Auch hätten Sie einen Kostenvoranschlag einholen können und wenn dieser billiger ist wird über diesen Abgerechnet.
Anderseits, wenn ein Übergabeprotokoll ohne Mängel ausgestellt wurde können nur versteckte Mängel bis zu einem halben Jahr nachträglich geltend gemacht werden. (Ein Türblatt welches nicht richtig lackiert ist ist kein versteckter Mangel.

Von einer Verrechnung würde ich abraten da darüber dann von der anderen Seite über den Klageweg der Betrag gefordert wird.

Ich würde den ganzen Rummel einem Rechtsanwalt in die Hände geben und im Klageverfahren bekommt die Vermieterin auch noch die Kosten aufgebrummt.

Gruß
ghost

borstel74

Hallo Ghost - besten Dank für Deine schnelle Antwort! ... werd ich jetzt so machen wie von Dir vorgeschlagen.

Gruß,
borstel

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.