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Kuschelhummel hat diese Frage gestellt
Meine noch jetzige Wohnung habe ich zur Zeit der Übernahme unrenowiert übernommen, erst später sind dann regelrechte Mängel drinnen aufgetreten wie z.B.brüchige Fliesen (daunter Hohlraum)<--aufgetreten durch Feuchtigkeit, Leck in der Decke, (Balkon über dem Dach ist durchgegammelt)Schimmel an der Innenwand,...muss ich diese Mängel selbst bezahlen wenn sie behoben werden???Ich habe rechtzeitig auf die Schäden hingewiesen und es wurde überwiegend nichts gemacht von der Vermieterin aus. Außer der Schimmel wurde beseitigt. Gehören Fliesenarbeiten überhaupt zu meine Renowierungsarbeiten dazu??

0 Kommentare zu „Bin ich dazu verpflichtet Wohnungsmängel selbst zu beseitigen auf meine Kosten???”

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