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data100data100 Profi hat diese Frage gestellt
Ich habe folgendes Problem:

Ich lebe in einem Mehrfamilienhaus mit insgesamt 6 Partein. Darunter eine Famile mit 2 Erwachsenen und einem Kind was ungefähr 5 Jahre alt ist. Insgesamt wohnen einschließlich dem Kind 9 Personen in dem Haus
Bei meiner Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2010 sind beim Frischwasser, Abwasser und Niederschlagswasser 9 Personen zu Grunde gelegt,
bei dem rest nur 8 Personen, also das Kind wurde beim rest nicht mitgezählt. Darf der Vermieter wilkürlcih festlegen bei welchem Abrechnungsposten wieviele Personen zu Grunde gelegt werden.
Die Abrechnung per qm würde das die Abrechnung noch für mich in die Höhe treiben !

Für eine schenlle und fundierte Antwort wäre ich dannkbar

7 Kommentare zu „Betriebskostenabrechnung für 2010”

Forseti Experte! 30.11.2011 20:08

Bei welchen Kostenarten wurden denn nur 8 Personen angesetzt, das könnte doch nur der Müll sein, oder? Denn alle anderen müssten nach der Wohnungsgröße gerechnet werden.

data100data100 Profi 30.11.2011 20:33

Es werden grundsätzlich alle Kosten pro Personen Anzahl abgerechnet (ausgehommen Kabelgebühren, da pro Wohneinheit). Alerdings wie oben beschrieben werden Frischwasser, Abwasser und Niederschlagswasser durch 9 Personen geteilt, der Rest wie z.B. Grundsteuer, oder Versicherungen, Hausmeisterkosten durch 8 Personen. Meine Frage lautet ob es rechtens ist das manche Posten durch 9 andere hingen nur durch 8 geteilt werden ???

data100data100 Profi 30.11.2011 20:37

Muss mich korgieren. Nur Kabel und Heizung werden nicht nach Personen abgerechnet.

Nach Personen Anzahl werden folgende Kosten aufgeteilt:

Frischwasser :9 Pers.
Abwasser :9 Pers.
Niederschlagswasser :9 Pers.
Gebäudeversichr. : 8 Pers.
Haftplichtversichr. : 8 Pers.
Straßendienst : 8 Pers.
Müllabfuhr : : 8 Pers.
Allgemeinstrom : 8 Pers.
Grundsteuer : 8 Pers.
Hausmeister : : 8 Pers.

Forseti Experte! 01.12.2011 11:23

ok, jetzt kommt es darauf an, was im Mietvertrag vereinbart wurde, um diese merkwürdige Abrechnung von Versicherungen, Grundsteuer, Hausmeister, u.a. zu begründen.

In der Regel werden nämlich fast alle Betriebskosten nach der Wohnfläche abgerechnet.

Hier ist eine, wie ich meine, sehr gute Erklärung zum Thema:

http://www.hausverwalter-vermittlung.de/blog/umlageschluessel-in-der-nebenkostenabrechnung/

data100data100 Profi 01.12.2011 12:11

Da laut altem Mietvertrag wurde vereinbart nach qm abzurechnen. Der Vermieter hat aber inziwschen 2 x gewechselt und der neue Vermieter rechnet nach Personen ab.
Habe Fotokopien der Unterlagen angefordert da mir auch bei den Hausmeisterkosten nicht ersichtlicht ob der ganze Betrag umlagefähig ist oder was für Beträge auf die Instandhzaltung gefallen sind. Der Vermieter hat wahrscheinlich einfach den Gesamtbetrag abgerechnet und sich nicht die Mühe gemacht alles haarklein aufzulisten wann welche Tätigenkeiten erbracht worden sind

Forseti Experte! 01.12.2011 16:49

Egal wieviele Vermieter Sie hatten, Ihr Mietvertrag ist immer noch gültig und könnte nur mit Ihrer Einwilligung betreffend des Umlageschlüssels geändert werden.

D.h. die Berechnung nach Quadratmetern wäre bei allen Betriebskosten, außer Kabelanschluss und Heizkosten anzuwenden. Bei den Heizkosten gibt es eh eine gesetzliche Regelung, an die sich der Vermieter halten muss.

data100data100 Profi 04.12.2011 01:22

Ich weiß das ich ein Anrecht darauf habe das nach qm abgerechnet wird nur dann wird die Abrechnung für mich halt um 5,- € teuer. Meine Frage war ob ich ein Anrecht darauf habe wenn schon nach Personen abgerechnet wird das wie im ersten Tread beschrieben alle Personen im haus berücksichtigt werdne und nicht nur bei Kosten wie Mühlabfuhr und Wasser ???

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