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alex6900 hat diese Frage gestellt
Wir haben letztes Jahr im November eine Betriebskostenabrechnung erhalten. In dieser haben wir ein plus von 110 Euro. Zum selben Zeitpunkt wechselte der Vermieter, beides große Firmen. Ich wandte mich an den ersten Vermieter, dieser meinte dass ganze wurde an den nachfolgenden Vermieter übergeben. Habe den Nachfolger angerufen dieser meint er habe wegen der Übernahme viel zu tun und werde sich darum kümmern wenn er Zeit findet. Habe mit Ihm ca. drei mal telefoniert ohne Erfolg. Habe jetzt die erste Mahnung weggeschickt mit einer Frist bis zum 6.3.09 noch keine Antwort. Kann ich den Betrag einfach von der Miete abziehen?
Stichwörter: betriebskosten

3 Kommentare zu „Betriebskostenabrchnung 2008”

Woody Profi 04.03.2009 23:18

Du hast die Abrechnung für das Kalenderjahr 2007 erhalten ? und der Eigentümer wechselte im November 2008 ? Dann besteht Dein Anspruch aus Auszahlung des Guthabens nur gegen den alten eigentümer. Was die im Innenverhältnis vereinbart haben, hat keine Außenwirkung für Dich. Du kanst daher auch nicht mit der Miete verrechnen. Rein rechtlich steht die laufende Miete dem neuen eigentümer zu, der im Bezug auf Dich nichts mit dem Abrechnungszeitraum 2007 zu tun hat.

alex6900 05.03.2009 17:16

Erst einmal vielen Dank für die schnelle Antwort.Habe noch einmal mit dem alten Vermieter aus 2007 telefoniert, dieser meinte er war nur der Verwalter von dieser Wohnung der neue Vermieter war schon immer der Eigentümer, die Verwaltung übernimmt dieser jetzt aber selbst. Die Namen und die Geschäftsführer haben sich geändert nur die Knt. Nr. ist geblieben. Ist so etwas möglich? Wenn es so ist kann ich dass ganze dann von der Miete abziehen. Danke im Voraus für die Antwort.

Woody Profi 05.03.2009 19:50

In diesem Fall kannst Du tatsächlich das Guthaben mit der laufenden Miete aufrechnen. Das funktioniert. Umfirmierungen sind immer möglich und haben keinen Einfluss auf die Problematik. Gruß

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