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hanglooser hat diese Frage gestellt
Hallo!
Mein Freund pendelt neuerdings zwischen zwei Wohnungen. In unserer alten gemeinsamen Wohnung ist er nur an zwei Wochenenden.

Da gehe ich doch davon aus, dass die nach Personen abgerechneten Nebenkosten nur auf für eine Person anfallen oder?

Ist sowas gesetzlich geregelt, oder kann ich das irgendwo nachlesen?

MfG yv

2 Kommentare zu „Betriebskosten bei Abwesenheit”

hanglooser 24.10.2008 12:22

Weiß keiner eine Antwort?

Rabe aktiver Benutzer 11.11.2008 18:02

Hallo hanglooser,

wenn ich deiner etwas dürftigen Schilderung richichtig entnehme hält sich dein Freund nur noch allein gelegntlich in eurer alten Wohnung auf?
Nun gibt es da noch eine Frage: Wer hat den Mietvertrag unterschrieben, ich gehe mal davon aus, dass ihr beide unterschrieben habt, also 2 Personen. Bei der Abrechnung der personen bezogenen Nebenkosten ist es unerheblich, ob dein Freund allein in der Wohnung wohnt oder nicht, die Nebenkosten werden für 2 Personen abgerechnet.

MfG

der Rabe

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