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baglock hat diese Frage gestellt
Hallo!
Folgende Situation:
5. Stock, kleine Dachterrasse, außen vor der Brüstung haben sich "Bäumchen angesiedelt". Die Wurzeln heben die Fliesen hoch, wachsen in`s Dach und die Brüstung wird locker. Sicherheitsrisiko?!?!?!
Habe meinem Vermieter eine Mail wegen Behebung des Problems geschickt und ihm eine Frist bis zum 15.05.11 gesetzt. Reicht das? Reicht eine Mail? Was kann ich noch tun?
Mein Vermieter weiß von diesem Problem. Ich habe ihn bereits Ende 2009 per Mail deswegen in Kenntniss gesetzt. Letzten Sommer waren auch Handwerker da, aber die haben die Pflanzen nur abgeschnitten. Natürlich wachsen sie ( inkl Wurzeln ) nun weiter und das Problem verschlimmert sich.

Vielen Dank!!!!!

10 Kommentare zu „Balkon unsicher”

D-D-I Profi 01.04.2011 23:26

Hallo baglock,
es ist vielleicht sicherer, wenn Sie Ihre Anzeigepflicht schriftlich per Einschreiben/Rueckschein zum Vermieter schicken.
Sie muessen den Vermieter erst einmal in Kenntnist setzen (Anzeigepflicht), dann muss der Vermieter die Moeglichkeit haben den Mangel/Schaden zu beseitigen. Alle weiteren Moeglichkeiten jetzt aufzuzaehlen ist nicht angebracht, da der Vermieter noch nicht in "Aktion" getreten ist.

Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung

Danke fuer Rueckantwort
D-D-I

Bladder Experte! 02.04.2011 10:28

Da der Vermieter bereits auf die Mängelanzeige reagiert hat, ist eine weitere Meldung nicht mehr erforderlich. Sie sollten vielleicht noch eine Mitteilung senden, dass Sie ab Beginn des Mangels, die Miete um x% mindern. Grundlage ist der § 536 BGB.

Eine Wartezeit oder eine Anmeldung zur Mietminderung ist nicht erforderlich. Die Minderung tritt per Gesetz und sofort ein. Sie kann direkt mit der laufenden Miete verrechnet werden.

Da aber noch einiges mehr zu beachten ist, sollten Sie, wenn es sich für Sie lohnt, besser einen Mieterverein oder einen Fachanwalt beauftragen.

Der Vortrag von D-D-I ist fehlerhaft.

Balkonexperte Experte! 02.04.2011 13:15

Und genau so ist die Antwort von Bladder (mal wieder) falsch. Wenn ich als Mieter meinen Vermieter unter Verzug setzen will, sind ein oder zwei Mails nicht der richtige Weg, weil nicht beweisbar!

Und den Rat, die Miete zu mindern, nur weil ein paar Pflänzchen auf der Dachterrasse ein Zuhause gefunden haben, ist so mit Sicherheit nicht vom Gesetzgeber vorgesehen.

Ein wenig mehr Augenmaß, auch in den Ratschlägen, wäre hier angemessen.

Bladder Experte! 02.04.2011 15:37

@Balkonexperte,

Sie überraschen mich! Nicht nur, dass ihre Wertung meines Beitrages schon einer Beleidigung gleichkommt, sind auch Ihre Argumente mehr aus dem Hut gezogen, denn Fakten.

Als Mieter brauche ich im Falle einer Mietminderung den Vermieter nicht in Verzug zu setzen.
Durch die Regelung im § 536 BGB tritt die Minderung per Gesetz ein und nicht per Einschreiben oder E-Mail oder sonst irgend einem Schriftstück.

Wenn der Mieter eine Minderung durchsetzen möchte, dann hat er den Mangel, der den Wohnwert der Wohnung insgesamt beeinträchtigt, dem Vermieter zu melden. Das kann mündlich sein, schriftlich sein, elektronisch sein - in der Regel wird der Vermieter diesen Mangel sogar selbst besichtigen. Mit dem Tag dieser Meldung kann der Mieter die Minderung durchsetzen.

Inzwischen sind auch Mails in der Rechtsprechung zu bestimmten Anlässen als "Beweismittel" anerkannt. Was auch immer Sie mit "beweisbar" sagen wollen.

Zitat Balkonexperte: >Und den Rat, die Miete zu mindern, nur weil ein paar Pflänzchen auf der Dachterrasse ein Zuhause gefunden haben, ist so mit Sicherheit nicht vom Gesetzgeber vorgesehen.<
Offensichtlich haben Sie mal wieder nicht den gesamten Eingangsbeitrag gelesen. Sonst hätten Sie mitbekommen, dass es sich um sicherheitsrelevante Dinge handelt und nicht um diese falsche Darstellung der Tatsachen.

Was das Augenmaß betrifft, so sollten gerade Sie sich mit Äußerungen dieser Art zurückhalten. Ich habe inzwischen einige Beiträge von Ihnen gelesen, die längst hätten gelöscht sein müssen.

Balkonexperte Experte! 02.04.2011 17:33

Bäumchen, die ins Dach wachsen stellen ein Sicherheitsrisiko dar, gehts noch?

Ihr Nick kann eigentlich nicht treffender sein: Blablablabladder.

Bladder Experte! 03.04.2011 13:18

>Zitat: Die Wurzeln heben die Fliesen hoch, wachsen in`s Dach und die Brüstung wird locker.<

Lesen und die Verarbeitung ist Ihnen anscheinend nicht gegeben. Dumme Sprüche gehören wohl eher zu Ihrem Geschäft?

Über die Nicknamen brauchen wir uns ja nicht zu unterhalten. Bei Ihnen stimmt nicht einmal der Experte. :)

Schönen Sonntag noch!

Balkonexperte Experte! 03.04.2011 15:00

>Zitat: Die Wurzeln heben die Fliesen hoch, wachsen in`s Dach und die Brüstung wird locker.<

Klar, dass das ein Mieter so darstellt und dramatisiert, der will doch die Miete mindern, weil die Dachterrasse nicht mehr nutzbar ist. Und dann gibt es immer wieder Forennutzer, die ins gleiche Horn blasen.

Bladder Experte! 03.04.2011 15:35

Woher wollen Sie wissen, ob dieser Fragesteller dramatisiert?
Und was unterstellen Sie anderen Forenbenutzern?

Hören Sie einfach auf sich für schlechte Beiträge zu rechtfertigen.

EOD

baglock 04.04.2011 11:11

Hallo Zusammen! Da ich heute eine Email von meinem Vermieter bekommen habe, hänge ich alles mal unten an. Ich bin am 01.07.09 eingezogen und meine erste Mail an ihn ist vom 03.07.09. Bei der Übergabe haben wir das Problem besprochen, denn die Bäume waren ja bereits bei Einzug da. Außerdem wurden sie vom Vermieter einmal abgeschnitten, ohne dass mir etwas in Rechnung gestellt wurde....also hat er den Mängel doch "als seinen" anerkannt, oder???
Siehe unten und vielen Dank!!!

Sehr geehrte Frau ,

in vorstehender Angelegenheit teilen wir Ihnen mit, daß die
Instandhaltung und Pflege der Terrasse nicht Aufgabe Ihrer Vermieterin
ist. In § 8 Ziff. 1 des Mietvertrages haben Sie sich zu Folgendem
verpflichtet: " Der Mieter hat die gemieteten und gemeinschaftlichen
Räume und Flächen, auch Balkone und Terrassen, schonend sowie pfleglich
zu behandeln und zu reinigen. Es obliegt Ihnen damit auch, Unkraut und
Pflanzenwuchs auf der Terrasse zu beseitigen. Nach Ihren Angaben sind
Sie offensichtlich Ihren diesbezüglichen Verpflichtungen seit Beginn des
Mietverhältnisses nicht nachgekommen, so daß Schaden an dem Geländer
droht. Namens und im Auftrag Ihrer Vermieterin haben wir Sie hierdurch
aufzufordern, den nach Ihren Angaben offenbar zwischenzeitlich
bestehenden Pflanzenwuchs bis spätestens 13. April 2011 fachgerecht zu
beseitigen. Sollten Sie die erforderlichen Arbeiten nicht fristgerecht
erledigen, werden wir diese in Auftrag geben und Sie alsdann mit den
entstandenen Kosten belasten. Bezüglich der Luke wird sich die Firma
Köhne GmbH bei Ihnen telefonisch zwecks Vereinbarung eines Termins
melden.

Ihre e-mail und auch Ihr Telefonanruf vom letzten Freitag lassen den
Schluß zu, daß Sie sich in der von Ihnen angemieteten Wohnung nicht mehr
wohl fühlen. Wir regen daher nochmals die Auflösung des
Mietverhältnisses an.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt



-----Original Message-----
Date: Fri, 01 Apr 2011 20:21:46 +0200
Subject: WG: Wohnung Augustastr.
From:
To:

Hallo Herr !
Nachdem die letzten 1 1/2 Jahre noch immer nichts passiert ist, möchte
ich Sie noch einmal auf unten genannte Probleme aufmerksam machen.
Die Luke im Dach ist noch immer undicht und auch die Bäume an der
Balkonbrüstung sind noch nicht entfernt. Letzten Sommer haben die
Dacharbeiter die Pflanzen zwar abgeschnitten, aber nicht die Wurzeln
entfernt. Sowohl Frau Tenhumberg als auch ich haben Ihnen dies
telefonisch mitgeteilt, da uns die Arbeiter vor den Gefahren einer
lockeren Balkonbrüstung gewarnt haben. Mangels Auftrag Ihrerseits
wurde hier dann leider nur die Spitze des Eisbergs entfernt. Die Bäume
wachsen nun weiter und sind inzwischen wieder einen halben Meter hoch.
Ebenfalls heben sich die Fliesen und die Brüstung weiter an.Da dies
ein unzumutbares und nicht planbares Sicherheitsrisiko darstellt,
möchte ich Sie bitten, dies bis zum 15.05.11 zu beheben. Ebenfalls
möchte ich Sie um Abdichtung der Dachluke bis zum 15.05.11 bitten, da
es nicht nur extrem zugig ist, sondern hier vermutlich auch die
Substanz des Daches beschädigt wird.
Vielen Dank!
Mfg,

--- Verena>_ schrieb am Mi,
25.11.2009:

Von: <
Betreff: WG: Wohnung Augustastr.
An: ra
Datum: Mittwoch, 25. November, 2009 17:19 Uhr

Hallo ! Ich habe ein Problem in meiner Wohnung. Die
Dachschräge im Küchenbereich hat ein kleines "Gucklock", aus dem es
fürchertlich zieht. Es kommt zwar kein Regen rein, aber der Wind zieht
fast ungebremst rein. Da ich hier in der Wohnung ja auch nur eine
Heizung habe, wäre es schön, wenn dies schnell behoben werden könnte.
Zudem möchte ich Sie auch noch einmal auf den Balkon aufmerksam
machen. Hier heben sich die Fliesen hab. Ich bin ziemlich sicher, dass
die Balkonbrüstung davon früher oder später auch betroffen sein wird
und instabil werden könnte. Hier war zwar einmal ein Handwerker da,
aber seitdem habe ich nichts mehr gehört. Vielen Dank für Ihre
Rückmeldung und einen schönen Abend, Fr,
3.7.2009:

Von:
Betreff: Wohnung Augustastr.
An:
Datum: Freitag, 3. Juli 2009, 13:31

Hallo Herr ! Leider konnte ich Sie auf Ihrem Handy nicht
erreichen, daher hier eine kurze Mail.... Ich bin nun bis Dienstag
übernächster Woche ausser Haus und somit wäre genug Zeit für die
Handwerker, den einen oder anderen Mangel zu beseitigen. Sollten Sie
keinen weiteren Schlüssel haben, so habe ich einen Ersatz bei meiner
direkten Nachbarin Frau Tenhumberg abgegeben. Sie sagten mir, dass
Sie folgendes noch erledigen möchten: - Reparatur der Fenster und
Türen im Wohnzimmer; sie schliessen nur extrem schwer / quasi mit
Gewalt und ich befürchte, dass sie zeitnah kaputt gehen, wenn da
nichts gemacht wird - die Bäumchen an der Balkonbrüstung --> Fliesen
heben sich ab - die Balkonbegrenzung streichen - Anbringen der
Klingel-/sowie Briefkastenschildchen Übrigens hängt auch die
Duschkabine nur noch am seidenen Faden.....ebenso wie der
Handtuchhalter. Ich würde mich auch noch über eine kurze Info zum
Thema Streichen/Lackieren freuen. Da Frau Szepat ja 5 Jahre nichts
renoviert hat, bleibt hier noch die Frage offen, wie wir damit
umgehen...... Für Rückfragen erreichen Sie mich unter 0176-22520497
Bis dahin, ein schönes Wochenende und viele Grüsse,

visionality 02.05.2011 16:57

Wenn ich alles richtig lese, wachsen die "Problembäume" VOR der Brüstung, also jenseits Ihrer Wohnung. Damit sind sie ein Problem des Hauseigentümers.

Hier hilft nur der Gang zum Anwalt , denn die letzte email des Vermieters ist offenkundig von einem Profi aufgesetzt und ohne entsprechenden professionellen Gegendruck hat er kein Interesse an einer gütlichen Einigung. Außerdem wälzt er gerade nicht nur die Baumbeseitigung, sondern auch die Balkonsanierung auf Sie ab, und die wird nach der Schadensbeschreibung richtig teuer (geschätzt ein vierstelliger Euro-Betrag).

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