Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
mukka hat diese Frage gestellt
hi,mike mein name.ich hab da ein problem und zwar musste mein vermieter nach etlich langer palaberei endlich eine neue wanne einbauen,weil die alte stellen hatte und einfach völlig veraltet war.nun ist das problem das der boden darunter völlich vergammelt war und er neue bodenplatten verlegen musste und deshalb den bodenbelag herausgerissen hat.nun verlangt er von mir das ich einen neuen kaufen soll denn das sei ja mietersache.könnt ihr mir eventuell tips oder am besten paragraphen nennen die ich ihm vorlegen kann damit er einsieht das es sein verschulden ist und nicht meines denn der boden war schon verrottet als wir hier eingezogen sind.ich kann mir einen solchen boden derzeit wirklich nicht leisten.für antworten von euch wäre ich echt sehr dankbar.gruss mike.

2 Kommentare zu „badezimmerboden”

Balkonexperte Experte! 28.02.2011 18:47

Das ist einzig Sache des Vermieters! Als Mieter ist man nur für Schönheitsreparaturen (Wände, Decken, Türen streichen, u.ä.) zuständig. Für marode Böden und deren Beläge hat der Vermieter die Pflicht, diese in Ordnung zu halten.

Sie müssen ja auch nicht die neuen Fenster bezahlen, wenn die alten durchgefault sind.

Bladder Experte! 28.02.2011 19:15

Alles was unter Instandsetzung und Instandhaltung fällt, gehört immer dem Vermieter. Auch die Schönheitsreparaturen gehören dazu. Nur die Schönheitsreparaturen kann ein Vermieter auf den Mieter per Mietvertrag abwälzen, was auch meistens geschieht.

Ich möchte mir gar nicht vorstellen, das ein Vermieter so einen Unsinn erzählt.
Hier ist die rechtliche Grundlage:


§ 535 BGB
Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags

(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.