Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Corinna_1986 hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich meines Auszugs vor über einem Jahr. Ich versuche alles so genau wie möglich zu beschreiben:
Ich bin zum 31.10.2010 aus meiner alten Wohnung ausgezogen, die Wohnungsübergabe machte mein Vater mit der Vermieterin, da ich zu dem Zeitpunkt arbeiten war. Laut Übergabeprotokoll war alles in Ordnung und es gab keine Mängel. Nun warte ich also seitdem auf meine Kaution plus der dazugehörigen Kautionsabrechnung. Bis wann muss der Vermieter diese zurück überweisen?
Des Weiteren warte ich auch noch immer auf die Nebenkostenabrechnung von 2010. Ich weiß, dass der Vermieter dafür 12 Monate Zeit hat, aber gelten die 12 Monate auch wenn ich zum 31.10.2010 ausgezogen bin oder muss die Abrechnung dann schon früher erfolgen?
Vielen Dank schon einmal für hilfreiche Antworten und einen schönen Abend.

3 Kommentare zu „Auszug- wann erhält man die Nebenkostenabrechnung und Kaution zurück?”

Berthelstal Experte! 14.11.2011 22:40

Für die 12 Monate Abrechnungsfrist gilt ab Ende des Abrechnungszeitraumes.

Einen Teil der Kaution darf der Vermieter einbehalten bis zur Endabrechnung der Betriebskosten.

Corinna_1986 15.11.2011 09:54

Vielen Dank für die schnelle Antwort, aber was bedeutet dies nun für mich? Mein Vermieter hat ja nun nicht nur einen Teil der Kaution einbehalten, ich habe bisher noch gar nichts zurück erhalten.

Bladder Experte! 15.11.2011 18:19

Ein Vermieter hat eine Bedenkzeit (warum auch immer), in der er die Kaution festhalten darf. Diese Zeit kann bis zu 6 Monate dauern.
Zu unterscheiden ist allerdings, ob der Vermieter noch ein Sicherungsbedürfnis hat oder nicht. Da hier die Abrechnung noch offen ist, darf der Vermieter den 3 bis 4-fachen Betrag der monatlichen Nebenkostenpauschale als Sicherung bis zur Abrechnung zurückbehalten. Den Rest müsste er unverzüglich auszahlen.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.