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kurio hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich wohne seit 2,5 Jahren in einer Mietwohnung. Als ich den Vetrag abgeschlossen habe, gab es kein Übergabeprotokoll, lediglich einen Handelsüblichen Mietvertrag. In der Wohnung befand sich eine EBK ohne Elektrogeräte. Die Tochter des Vermieters hat mir einen Elektroherd geschenkt, der allerdings defekt war. Es war abgesprochen, dass ich bei meinem Auszug den Herd entsorge, allerding war das eine mündl. Vereinbarung. Der Herd ist im Mietvertrag nicht aufgelistet. Zusätzlich wurde mündl. vereinbart, dass das Badezimmer beim Auszug weiss gestriche werden soll, da die Wände in der Wohnung zum Zeitpunkt meines Einzugs farblich gestrichen waren. Jetzt habe ich den Herd wie besprochen entsorgt, das Badezimmer weiss gestrichen, sovwie zusätzlich alle Türrahmen und die Vorderfronten der Küche lackert. eigentlich dachte ich, dass der Vermieter damit einverstanden sei, doch nun fordert dieser von mir einen Erstsatz für dn Elektroherd, sowie das weiss streichen aller Wohnräume. Der Vermieter droht mir, die Kautuion dafür einzubehalten. Ich habe Zeugen die sowohl bestätigen können, dass die Wohnräume zum Zeitpunkt des Einzugs nicht weiss gestrichen waren und das der Herd ausdrücklich als Schenkung mir überlassen wurde. Hat der Vermieter das Recht die Kaution einzubehalten? Habe ich die Pflicht die Wohnräume weiss zu streichen? Was soll ich tun?
liebe Grüße.

3 Kommentare zu „Auszug ohne Übergabeprotokoll”

edy Experte! 09.03.2010 10:21

Hallo kurio,
hier ein Link:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Wandfarbe-__f91643.html

Du mußt die Wohnung so verlassen,wie
beim Einzug d.h.waren die Wände farbig,
dann kann es so bleiben.( ausgenommen
du hast besonders "grelle Farben oder Muster" ;) .Wenn die Wände noch in gutem
Zustand sind dannfällt evtl.keine Reno-
vierung an.
Weiterhin würde ich mich auf die Zeugen
berufen.
Der VM kann jedoch einen Teil der Kaution
zurückbehalten bis die nächste NK-Abrechnung erledigt ist.Dann muss
er den Rest zurückzahlen.
siehe auch unter "google" Schönheitsrepa-
raturen.
lg
edy

kurio 09.03.2010 13:03

Danke, der Link hat mir echt weitergeholfen. Der Fristenplan im Mietvertrag ist unwirksam. Heisst das, dass ich dann gar nicht streichen muss?
LG
Kurio

edy Experte! 11.03.2010 10:52

Hallo Kurio,
Würdest du als Nachmieter diese Wände
akzeptieren?
Wenn ja,mußt du eigentlich nicht neu
streichen.
Wenn du jetzt neu streichen würdest und
dem Nachmieter gefallen die Farben nicht,
und er streicht wiederum neu.
Wie lange halten das die Tapeten aus ?

Würde mit dem VM darüber reden,ob es
einen Sinn macht.
lg
edy

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