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lotte_HH12 hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich wohne mit 2 weiteren Leuten in einer WG und werde nun bald ausziehen (in 4 Monaten). Wir stehen alle als Hauptmieter im Mietvertrag. Wir haben natürlich beim Einzug die größeren Anschaffungen zusammen bezahlt (neue Küche, Kühlschrank, Waschmaschine ...) und nun würde ich gerne meinen Anteil beim Auszug von den Beiden ausgezahlt bekommen, da noch kein Nachmieter in Sicht ist. Aber sie meinen, sie haben kein Geld und können mir das erst auszahlen, wenn sie selbst ausziehen und die Sachen verkauft haben.

Da wegen meines Auszuges der eine Mitbewohner nicht mehr gut auf mich zu sprechen ist, vertraue ich der Sache nicht und möchte/kann mich nicht drauf verlassen, dass ich tatsächlich je einen Cent von meinem Anteil sehen werde.
Nun habe ich überlegt (und ich weiß, dass das absolut nicht die feine Art ist), den letzten Monat meinen Mietanteil einzubehalten, um nicht völlig leer auszugehen. Kann mir da rechtlich irgendwas passieren? Bzw. hat jemand vielleicht eine andere Idee, wie ich das lösen könnte? Möchte das eigentlich nicht so lösen müssen!

Danke schon mal.

6 Kommentare zu „Auszug aus WG - keine Auszahlung”

Balkonexperte Experte! 15.06.2011 16:12

Wenn das so einfach wäre, mit Ihrem Auszug....aber das ist es nicht. Entweder kündigen alle Mieter und 2 schließen einen neuen Vertrag ab. Oder der Vermieter und die beiden verbleibenden Mieter sind sich einig, dass Sie aus dem Vertrag entlassen werden.

Sie sehen also, dass nicht Sie, sondern die anderen Bewohner das Sagen haben. Sollten Sie dennoch Ihre Miete nicht bezahlen, dann wird das sehr teuer für Sie. Dann kommen nämlich noch Anwalts- und Gerichtskosten dazu.

Bedenken Sie, bei einer Wohngemeinschaft kann ein Einzelner nicht einfach aussteigen. Das Motto heißt hier: Einer für Alle, Alle für einen. Im Guten wie im Bösen.

edy Experte! 15.06.2011 17:20

Hallo lotte_HH12,
Beachte bei deinem Anteil auch das Alter
der Sachen.Dir steht natürlich nur noch der
Zeitwert zu.

lg
edy

lotte_HH12 15.06.2011 21:49

Ich weiß, dass keiner von beiden eine Rechtschutzversicherung hat und ich möchte es natürlich erst gar nicht so weit kommen lassen. Aber was kann ich denn machen, wenn die Beiden dann ausgezogen sind und ich kein Geld bekomme? Mir ist auch bewusst, dass ich nur den Zeitwert bekommen würde, ich verlange sogar weniger als das, weil ich ihnen ja nicht das Leben schwer machen will, sondern nur dem einen Mitbewohner nicht vertrauen kann und es mir zu steht.

lotte_HH12 15.06.2011 21:50

...und in dem Mietvertrag wurde nicht ausgeschrieben, dass es sich um eine WG handelt.

lotte_HH12 22.06.2011 14:19

Und hier ich nochmal. Nun meinte einer meiner Mitbewohner, dass er mich nicht aus dem Mietvertrag entlassen will. Gibt es da etwas, was ich machen kann? Kann doch nicht sein, dass ich da nicht ausziehen kann!

Spekuverbrecher 08.07.2011 01:54

Wir stehen alle als Hauptmieter im Mietvertrag !!! alleine dieses sagt aus, das mensch sich nur dem vermieter gegenüber rechtfertigen muss! 3 hauptmieter, 1ner/ne kündigt und gut ist! die kündigung erfolgt ja nicht einem der mitbewohner gegenüber, sondern dem vermieter! das heisst, reguläre frist von 3 monaten einhalten und gut ist! wenn der vermieter langeweile hat, sagt er das er keinen neuen hauptmieter mehr zustimmt und auch nicht duldet, das einer der hauptmieter ein neuen untermieter einziehen lassen darf!!
seinen mietanteil nicht zu bezahlen wäre sehr schäbig, da sie bedenken müssen, das ihnen im maximal fall ein aktuellen wertanteil an gemeinsam gemachten anschaffungen zusteht! andererseits, was steht ihnen zu!??? besitzen sie die rechnungen oder verträge über das gemeinsam erworbene und deren nutzung? freuen sie sich über jeden cent den man ihnen freiwillig zukommen lässt, weil einen vermeintlich rechtlichen anspruch durchzusetzen, wird mit ihrer niederlage vor gericht enden und sie werden unter umständen kosten zu tragen haben, welche den zeitwert der streitobjekte um ein vielfaches übersteigen!
@ balkonexperte
richtig ist, das der vermieter unter umständen mit den 2 verbleibenden hauptmietern einen neuen hauptmietvertag abschliessen kann, es ist aber kein muss! es liegt halt in der sache des vermieters! xxD

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