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undinene hat diese Frage gestellt
Liebes Forum,

Folgende Situation: Mein Partner wohnt seit 10 Jahren in einer Vier-Zimmer-Wohnung (über 100 Quadratmeter). Er ist der alleinige Hauptmieter. Anfang April 2021 bin ich zu ihm gezogen.

Am 14. Januar 2021 hat mein Partner der Hausverwaltung eine E-Mail geschrieben und darum gebeten, dass ich in den Mietvertrag aufgenommen werde. Es gab keine Reaktion. Anfang April haben wir die Hausverwaltung darüber informiert, dass ich eingezogen bin. Daraufhin haben sie uns eine Wohnungsgeberbestätigung zugesendet. Dann haben mein Partner und ich jeweils eine E-Mail geschrieben und gesagt, dass ich in den Hauptmietvertrag aufgenommen werden möchte, bzw. gefragt welche Dokumente hierfür erforderlich sind. Es gab hierauf keine Reaktion. (Mein Partner und ich haben beide eine reguläre Anstellung und keinerlei Mietschulden.) Außerdem habe ich bestimmt vier mal dort angerufen (bis auf einmal immer Anrufbeantworter). Dass eine Mal, wo eine Person abgehoben hat, wurde mir erklärt, dass der Prokurist krank ist und daher unser Anliegen gerade nicht bearbeitet werden kann.

Mir ist es sehr wichtig, dass ich im Hauptmietvertrag stehe! Anders kann ich mich in der Wohnung nicht wohlfühlen. (Ich habe in einer vorangegangenen Beziehung diesbezüglich sehr schlechte Erfahrungen gemacht.) Bis ich nicht in der neuen Wohnung im Mietvertrag stehe, möchte ich auch meine alte Wohnung (wo ich Hauptmieterin bin) nicht aufgeben! Das alles zerrt sehr an unseren Nerven.

Kann uns jemand helfen? Was können wir tun? Wieso sperrt sich die Hausverwaltung dagegen, mich in den Hauptmietvertrag aufzunehmen? Wie sollten wir am besten vorgehen, damit wir beide im Mietvertrag stehen und ich auch meine alte Wohnung endlich kündigen kann? Haben wir irgendwelche rechtlichen Mittel?

Ich bin für jeden hilfreichen Hinweis sehr dankbar! Ganz vielen Dank!

1 Kommentar zu „Aufnahme in Hauptmietvertrag”

Pandora aktiver Benutzer 17.06.2021 20:04

Ob jemand in einen Hauptmietvertrag aufgenommen wird, entscheidet nach deutschem Recht einzig der Vermieter und nicht der Mieter. Und an dieses Recht hält sich der Vermieter.

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