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Sommerkind hat diese Frage gestellt
Guten Morgen,

seit Monaten habe ich aufgrund von einigen Wasserschäden Feuchtigkeit und Schimmel in meiner Wohnung. Dies sind nicht die ersten Wasserschäden und ich habe bereits einigen Ärger hinter mir. Bei einem der letzten Schäden bin ich nach Aufbau der Trocknungsgeräte wochenlang meinem Geld hinterher gerannt, da der Strom natürlich über meinen Zähler gelaufen ist und es mein Vermieter erstmal nicht für notwendig hielt, das Geld zu zahlen.
Ich habe die Wohnung nun zum 30.11.16 endlich gekündigt. Jetzt stehen wieder der Aufbau diverser Geräte an.
Nun meine Frage: Darf ich den Aufbau der Geräte verweigern? Kann ich verlangen, dass die Geräte nicht über meinen Zähler angeschlossen werden? Ich befürchte einfach, dass ich nach meinem Auszug noch länger dem Geld hinterher laufen muss.

Vielen Dank bereits im Voraus.

2 Kommentare zu „Aufbau von Trocknungsgeräten - Strom”

forsetis Experte! 26.10.2016 10:58

Den Aufbau der Geräte sollte man nicht verweigern, wenn man sich nicht schadensersatzpflichtig machen will wegen Verschlechterung der Bausubstanz. Da Sie ja die Kosten gut einschätzen können, verlangen Sie eine Vorausbezahlung.

Billy1 27.02.2017 19:42

Jo, also nein, Verweigerung geht nicht, is klar. Und ja, der Strom kann über dein Zähler gehen, der Vermieter ist aber verpflichtet einen Zwischenzähler dazwischen zu schalten, mit Protokollführung, Anfangsbestand und Ende, und zu verblomben. Du könntest dich ja bereichern. Wenn Du in der Wohnung dich aufhälst, oder Nochmieter bist, Mietminderung bis 30 % von der Kaltmiete. Und das immer per Einschreiben mit Rückschein. Stromkosten kannst Du zusätzlich von der Miete kürzen. Aber ein bischen Miete mußt Du aber noch bezahlen, sonst kommt er mit Kündigung, wegen Nichtzahlung. Viel Spaß.

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