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Susanne
Hallo,
die Wohnung wurde mit Bodenbelag gemietet, er gehört demnach zur Mietsache und muss vom VM instandgesetzt werden.
Anspruch auf Laminat besteht nicht. Auch ist Laminat keine Modernisierungsmassnahme und kann daher nicht "auf die Miete aufgeschlagen" werden.
Ist der VM z.Zt. nicht solvent könntet Ihr die Kosten übernehmen und eine schriftliche Vereinbarung mit dem VM ausmachen, z.B. Mieterlass in Höhe der Kosten, keine Mieterhöhung die nächsten 5 Jahre etc.-alles Verhandlungssache.